Diskussion:Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

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[Bearbeiten] Name, Lemma

Die Bezeichnung Psychiatrisches Krankengesetz ist sprachlich falsch, denn das Gesetz ist nicht psychiatrisch. Hier wurde offenbar ein Fehler aus der Quelle im Internet übernommen, mit der auch verlinkt wurde.

Einen amtlichen Kurtitel des nordrhein-westfälischen Gesetzes gibt es nicht. Hier, (weiter klicken: Nordrhein-Westfalen; PsychKG) findet sich die Bezeichnung: Psychische-Krankheiten-Gesetz. In Brandenburg ist die amtliche Kurzbezeichnung: Psychisch-Kranken-Gesetz, in Meckpom: Psychischkrankengesetz.

Gebräuchlich ist auch, die Abkürzung gewisserrmaßen als Kurzform zu sprechen: "Psych-ka-ge" --Arpinium 20:43, 1. Aug 2008 (CEST)

ja Arpinium, danke; denke, dass ich es mit dieser Weiterleitung berücksichtigt habe. Allerdings richten sich Gesetzesnamen gelegentlich nicht an die Logik gesprochener Sprachen. Im Lemma sollte NRW aber irgendwo aufblitzen, weil es nur eines von vielen vergl.baren Gesetzen in D ist. MfG "kleine-brave-Schwester" 13:22, 2. Aug 2008 (CEST)
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