Diskussion:Geschichtliche Entwicklung des Pflegeprozesses
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[Bearbeiten] Integration in Pflegeprozess
Hi! Wäre es nicht sinnvoll, diesen Artikel in den ARtikel "Pflegeprozess" zu integrieren? --Pgm78at 17:07, 16. Feb 2008 (CET)
- Hallo, finde das eine gute Lösung so wie es ist, weil im Artikel zur Pflegeplanung und dem zum Pflegeprozess die gegenwärtige Lösung/Fassung das Hauptgewicht behält. Nur entsprechend drauf verwiesen sollte dort werden. Die Überschrift ist zwar nicht besonders griffig, aber wer weiß eine bessere? - n3 11:46, 13. Dez 2008 (CET) -
[Bearbeiten] Absatz DOKU-Regeln
Der 4. Abschnitt "Allgem. Doku-Regeln" gehört meiner Meinung nach nicht unter dieses Lemma. --Birgit 19:37, 9. Feb. 2010 (UTC)
Habe den Abschnitt jetzt herausgenommen und erstmal hier "eingelagert", nicht nur, weil es nicht unter das Lemma passt, sondern auch die rechtlichen Behauptungen noch überprüft werden sollten. Allerdings hatte seinerzeit der durchaus juristisch bewanderte Benutzer Arpinium die Aussage zur Beweislastumkehr eingefügt, und die Kritik daran von unbekannter IP wird nicht näher begründet. Die weiteren Kritikpunkte sind m.E. zutreffend, gehören aber nicht in den Fließtext. An den Kritiker: Du darfst gerne auch selbst ändern! Dann aber möglichst unter Beachtung von Groß- und Kleinschreibung… --Birgit 11:01, 14. Mär. 2011 (CET)
- Hm, vielleicht passt es zum Abschnitt Was_muss_dokumentiert_werden? im Artikel Dokumentation? Aber dann müsste der erweiterte Absatz dort weiter nach unten gestellt werden. Zu der Bewanderung A´s will ich nichts sagen. --n³, :-) --> ✉ 22:31, 14. Mär. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Allgemeine Regeln für die Dokumentation
- Nicht dokumentierte Pflege führt in einem Zivilrechtsstreit zu einer Beweislastumkehr, so dass die Pflegeperson bzw. der Einrichtungsträger die fachgerechte Durchführung der Pflege beweisen muss
=> das ist so nicht korrekt: es gibt keine automatische beweislastumkehr, auch wenn das immer wieder behauptet wird.
- Dokumentieren Sie zwar allgemeinverständlich, aber nicht mit der Vorstellung, dass andere die Dokumentation lesen, damit Sie bei der Wahrheit bleiben und nicht das schreiben, was andere vermeintlich erwarten
- Lückenlos, zeitnah und logisch nachvollziehbar
- Aktuell auftretende Probleme, die daraufhin getroffenen Maßnahmen und den weiteren Verlauf sofort
- Formulierungen knapp, präzise, eindeutig, ohne Wertung
- Subjektive Aussagen von Patienten oder Pflegeperson in der Dokumetation müssen als solche gekennzeichnet sein
=> der pflegeprozeß ist etwas, das immer (und von jedem anders) subjektiv wahrgenommen wird. die daraus resultierende darstellung kann nur eine subjektive sein. objektivierte darstellungen sind lediglich anhand von (validen!) meßmethoden möglich. die interpretation der ergebnisse wiederum ist eine subjektive.
- Medizinische Verordnungen vom Arzt abzeichnen und eintragen lassen
- Telefonische Anordnungen mit Datum, Uhrzeit, dem Namen des anordnenden Arztes, diesen den Sachverhalt nachträglich abzeichnen lassen
- Mit einem dokumentenechten Stift schreiben
- lesbare Schrift
- Tipp-ex, überkleben, radieren oder sonstiges Unkenntlichmachen sind verboten
- Mit Unterschrift, Datum, Uhrzeit, Namenskürzel
=> das namenskürzel hat den charakter einer unterschrift. die zuordnung zu personen kann mit einer entsprechenden liste vereinfacht werden. unterschrift UND kürzel sind nicht notwendig.