Diskussion:Fixierung

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[Bearbeiten] Kritik am Artikel Fixierung - From PflegeWiki

Als Fixierung bezeichnet man freiheitsentziehende Maßnahmen.

Einführung: "Fixierung" ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die im Gegensatz zu der in den Grundrechten garantierten Freiheitsgarantie steht. Es ist eine beschönigende Bezeichnung für "Fesselung". Eine Fixierung ist Freiheitsberaubung und deshalb ein Straftatbestand nach §239StGB. Es ist ein Mittel pflegerischer Gewaltausübung, dass nicht nur aus den strafrechtlichen Gründen als letztes Mittel mit einer sehr engen Indikation zu sehen ist.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Fixierung:

Direkte Fixierung:

   * Anbringen von Bettseitenstützen
   * Anbringen eines Tischbretts
   * Fixiergurte (SeguFix o.ä.; drei-, fünf- oder neunpunkt Fixierung)
   * Zwangsjacken 

Räumliche Fixierung:

   * Einsperren im Zimmer / auf der Station
   * Benutzung von Trickschlössern
   * Wegnehmen von Gehhilfen,Kleidung, usw...
   * Am Verlassen der Station hindern 

Chemische Fixierung:

   * Gabe sedierender Medikamente

Kritische Anmerkungen: Das Wort Fixierung kann als anderes Wort für den Begriff "Fesselung" gebraucht werden. Eine Fixierung ist erst dann ein Straftatbestand, wenn der Maßnahme der Fixierung die rechtlichen Grundlagen fehlen. Dies wird erst später im Artikel erwähnt. In der Praxis spricht man nicht von Fixierung, wenn es sich um eine "Räumliche Fixierung" handelt. Beim Einschließen in ein Zimmer spricht man faktisch von "Isolierung", bei einer Behandlung auf einer geschlossenen Station von einer freiwilligen geschlossenen Unterbringung oder aber von einer geschlossenen Unterbringung auf Grundlage von Gesetzen. Den Begriff Fixierung in Zusammenhang mit der Gabe sedierender Medikamente zu benutzen, halte ich für völlig falsch weil extrem missverständlich!

(Beitrag ohne Unterschrift, 15. Nov. 2008)


[Bearbeiten] etwas Widerspruch, etwas Zustimmung

Mein Widerspruch zu den Anmerkungen der anonymen Schreiber(in; mit einer IP-Nr.) soll auch ein Vorschlag für die künftige Gliederung des Beitrags sein:

Die vorstehende Anmerkungen weisen auf eine Grundproblem im Artikel Fixierung hin: da werden pflegerische Maßnahmen zur Verhinderung eines Ortswechsels (zunächst egal aus welchem Grund), (pseudo-)juristische Überlegungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. Straftatbeständen und die ethische Ablehnung von Freiheitsberaubung neben einander aufgereiht, ohne dass beim Lesen klar wird, wann welches Fachgebiet gerade etwas beiträgt.

Meines Erachtens ist eine mechanische Fixierung in der Pflege zunächst ein technisches Problem. Dabei setze ich Klarheit über den Willen der betroffenen Person und rechtliche Klärung der Zulässigkeit und die medizinische Indikation voraus. Von daher kann es z. B. für einen Staatsanwalt vielleicht ganz als Letztes eine Pflegetechnik (ein pflegerisches Problem) sein. OK. Aber wir sind hier im "PflegeWiki".

Wahrscheinlich sollte in der Einleitung stehen, worauf es in dem Artikel vor allem ankommen soll und wo evtl. weitere Informationen zu ...... eingeholt werden können/müssen.

Vielleicht sollten wir auch die "geschlossene Unterbringung von an Demenz leidenden Personen" separat behandeln, da dort für eine große Personengruppe besondere Überlegungen (juristische und therapeutische Ü.) anzustellen sind, die sich deutlich von einer vorübergehenden Zwangsbehandlung in einer psychiatr. Klinik unterscheiden. Dabei wäre der Einsatz von Medikamenten wahrscheinlich viel genauer diskutierbar als in einem Artikel über alles und jedes.

Ein Erste Hilfe für den Artikel könnte sein, wenn wir in die Einleitung schreiben:

Wenn jemand gar nicht weiß, wovon er weg und wohin er gehen will*, kann ihm auch keine Freiheit entzogen werden. Allerdings muß so eine Person auch nicht gefesselt werden, damit sie an einem Ort bleibt. ( * Soweit es sich dabei um reale Orte handelt und nicht um eine Vorstellung, einen gedachten Raum als Ziel)

- MfG - Liane 13:40, 17. Nov 2008 (CET) -


Entschiedenes Contra zu dem vorgeschlagenen Einleitungssatz. Man kann das Problem der Freiheitsentziehung nicht dadurch lösen, dass man die Freiheit einfach wegdefiniert, nach dem Motto: Gibt es keine Freiheit, kann es auch keine Freiheitsentziehung geben. Wenn eine Person erst gar keine Freiheit hat, fällt die Notwendigkeit weg, die Entziehung der Freiheit zu rechtfertigen. Dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Nur wenn es in jedem Fall einen Rechtfertigungs- und Begründungszwang gibt, ist es möglich, freiheitsentziehende Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Freiheitsrecht ist fundamental. Es unterscheidet ein freiheitliches Gesellschaftssystem von einem totalitären System. Man darf das Freiheitsrecht deshalb grundsätzlich keiner Person vorenthalten. Arpinium 20:37, 17. Nov 2008 (CET)
Hallo Arpinium, nein wegdefinieren will ich Freiheit nicht. Aber es ist vielleicht ein Irrtum bei manchen (bei dir?) anzunehmen, dass eine massiv an Demenz erkrankte Person noch eine Freiheit besitzt. Und nur auf diesen Personenkreis, in vielen PH inzwischen über 80%, bezieht sich der Vorschlag. Aber ich sage nicht, dass Demente eingesperrt werden müssen! Der Bezugsverlust dieser Personen zu Zeit, Raum und auch zur eigenen Person ist so etwas wie ein negatives Gefängnis. Die Person kann eben nicht tun, was sie will. Sie kann es nicht einmal denken. Und dort ist ein "Trickschloss" juristisch eben keine Freiheitsberaubung. Menschlich wäre Personal, das solche Personen immer wieder in vertraute Umgebungen begleitet allerdings viel wichtiger als der zeitweise Aufenthalt in einer "geschlossenen Einrichtung".
Bei "Gefühl" würde ich bereits sehr viel vorsichtiger formulieren. Aber das wäre nicht die juristische Seite des Problems. Denn die Person kann aus ihren Gefühlen heraus nicht stringent handeln, wollen oder sich auf die Vergangenheit beziehen. Und es ist wohl allen Beteiligten klar, dass wir bei konkreten Personen immer die gesamten Umstände und die Persönlichkeit zu berücksichtigen haben. Was mir beim jetzigen Artikel Bauchschmerzen macht, ist der Verzicht dort klar zu benennen, worum es in einzelnen Textabschnitten geht/gehen soll. Danke für dein Contra und Grüße - Liane, 18. Nov 2008 -
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