Diskussion:Expertenstandard Sturzprophylaxe
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S4a lautet: Die Einrichtung - ermöglicht zielgruppenspezifische Interventionsangebote - gewährleistet geeignete räumliche und technische Voraussetzungen sowie Hilfsmittel für eine sichere Mobilität.
Hier scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben, denn S4a ist identisch mit S5
[Bearbeiten] Aufruf zur Bewerbung als Expertin/Experte für die Expertenarbeitsgruppe des DNQP
Das DNQP nimmt nach spätestens fünf Jahren eine regelhafte Aktualisierung jedes Experten-standards vor, bei gravierender handlungsrelevanter Änderung des Wissensstandes muss allerdings eine vorzeitige Aktualisierung erfolgen. Mehr dazu: http://www.pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/expertenstandard-sturzprophylaxe-in-der-pflege.htm