Diskussion:Expertenstandard Sturzprophylaxe

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S4a lautet: Die Einrichtung - ermöglicht zielgruppenspezifische Interventionsangebote - gewährleistet geeignete räumliche und technische Voraussetzungen sowie Hilfsmittel für eine sichere Mobilität.

Hier scheint sich ein Fehler eingeschlichen zu haben, denn S4a ist identisch mit S5

Ich habe den Fehler berichtigt. Quelle: [1] --Arpinium 19:17, 22. Aug 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Aufruf zur Bewerbung als Expertin/Experte für die Expertenarbeitsgruppe des DNQP

Das DNQP nimmt nach spätestens fünf Jahren eine regelhafte Aktualisierung jedes Experten-standards vor, bei gravierender handlungsrelevanter Änderung des Wissensstandes muss allerdings eine vorzeitige Aktualisierung erfolgen. Mehr dazu: http://www.pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/expertenstandard-sturzprophylaxe-in-der-pflege.htm

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