Diskussion:Dienstplan

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[Bearbeiten] Verlinkung zu den §§-Paragrafen

Hallo, da hat sich jemand die Mühe gemacht und die einzelnen Bestimmungen mit einer Website verlinkt, auf der die Inhalte der §§ stehen. Soweit so gut.

Nicht so gut zunächst sind zweierlei Dinge:

Freundliche Grüße (auch an die fleißige IP-Nr-BenutzerIn; sofern es keine Sperr-Unterlaufung darstellt)

--Liane Panikknöpfle 06:29, 21. Jul. 2010 (UTC)
Einerseits praktisch, andererseits schon Werbung und in dieser massiven Form kritisch zu sehen. Genau wie Autoren, die ihre Bücher in jedem nur erdenklichen Artikel platzieren müssen. --Würfel 17:44, 21. Jul. 2010 (UTC)
Hallo! Ich habe die Links plaziert und bin auch Seitenbetreiber. Natürlich erfolgte die Linkssetzung nicht ganz uneigennützig. Aber für den Leser dieser Wikis bringt es doch wohl ausschließlich Vorteile und ich denke das ist Anliegen auch diesen Wikis?! Die Seite wird laufend gepflegt und die Aktualität geht über alles. Der Funktionsumfang geht über alle mir bekannten (frei zugänglichen) Seiten in dem Gebiet hinaus. Und der Vergleich mit einem werbenden Autor hinkt etwas - es sei denn es denn, das Buch würde verschenkt werden - bei mir kann man nichts kaufen! --217.83.14.96 22:36, 21. Jul. 2010 (UTC)
Hallo! Das Geschäftsmodell ist etwas unterschiedlich, der Buchautor möchte sein Buch verkaufen, Du verdienst an den Werbeeinblendungen auf der Website. Den Buchvergleich habe ich bemüht, weil sowas mit Büchern zuletzt häufiger vor kam. Wobei Standardwerke ja durchaus unter den Literaturhinweisen erwähnt werden sollen, allerdings hat es einen unschönen Beigeschmack, wenn ein Buchautor selbst sein Buch in möglichst viele Artikel einbaut. Weblinks sind unter der entsprechenden Rubrik grundsätzlich erlaubt. Ich meine, man dürfte sogar auf kommerzielle Seiten verlinken, sofern eindeutig der Informationsgehalt im Vordergund steht. Wikipedia hat z.B. folgende Richtlinie: "Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht. Reine Webshops verbieten sich per se, während Websites ohne oder mit nur wenig Werbung bevorzugt werden sollten." Nun ist das ganze eine Ermessenssache: Im Artikel selbst haben die Links eigentlich nichts verloren, andererseits ist es dezent gelöst, da nur die § verlinkt wurden. Eine gewisse Nützlichkeit würde ich auch sehen. Was steht jetzt im Vordergrund - der Nutzwert oder der kommerzielle Charakter? Mich würden weitere Stimmen zum Thema interessieren. --Würfel 23:27, 21. Jul. 2010 (UTC)

[Bearbeiten] Dienstplan ist kein Nachweis für erbrachte Arbeitszeiten

Durch den Dienstplan wird der Personaleinsatz geplant. Ob die geplanten Arbeitszeiten tatsächlich eingehalten werden oder ob zum Beispiel wegen eines Notfalls über die geplante Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird, lässt sich dem Dienstplan naturgemäß nicht entnehmen. Der Dienstplan kann folglich kein Nachweis für erbrachte Arbeitszeiten sein. Arbeitszeitnachweise werden gesondert geführt. --Schwarz 10:55, 5. Feb. 2011 (CET)

Hm, dann gehen Sie, Hr. L/S/A, doch mal stichprobenartig in hundert deutsche Krankenhäuser. Dort ist der Dienstplan mit seinen Änderungen der Nachweis für erbrachte Arbeitszeiten. Deshalb wird im Artikel ja auch die Abrechnung der AZ beschrieben. Wie kommen Sie auf so eine Aussage? Logik oder was? Jedenfalls keine Realität. --n³, 11:01, 5. Feb. 2011 (CET)


Genau: Logik. --Schwarz 11:11, 5. Feb. 2011 (CET)

Heute ist es üblich die Dienstplanung am Rechner zu erstellen und zu verwalten. Das bedeutet: Die Dienstplanung ist in der Regel eine Arbeitsaufgabe der Stationsleitung / Leitung des Arbeitsbereiches. Arbeitszeitabweichungen wie Krankmeldungen, Mehrarbeit, früheres (erlaubtes) Verlassen des Arbeitsplatzes (eine Variante innerhalb der Arbeitszeitkonten) und angeordnete Überstunden, werden durch die "Schichtleitung" vor Dienstende erfasst. Somit liegt zu jedem Zeitpunkt eine aktuelle Übersicht über die Besetzung der Station bezüglich der Qualität und Anzahl der anwesenden Arbeitskräfte und deren Arbeitszeitkonten vor. Schwarz irrt in diesem Falle.--Kurt 11:41, 5. Feb. 2011 (CET)

Mit Verlaub, ich irre nicht. Mir ist auch klar, dass es die Praxis gibt, die der Benutzer Wanka beschreibt. Planen kann man aber nur etwas, das in der Zukunft liegt. Wenn dann bei der Durchführung des Plans vom Plan abgewichen wird, so mag dies in der Form dokumentiert werden, wie Wanka es beschreibt. Dennoch ist der Dienstplan dann kein Arbeitszeitnachweis, sonst würde man ja für die Vergangeheit planen. Was Wanka meint ist, dass an den Dienstplan anknüpfend ein Arbeitszeitnachweis erstellt wird. Dienstplan und Arbeitszeitnachweis werden dadurch aber nicht identisch. Die Logik sollte hier nicht außer Kraft gesetzt werden. Wenn nicht zwischen Plan und Nachweis unterschieden würde, könnte man gar nicht feststellen, ob Überstunden, für die nach dem TVöD ein Überstundenzuschlag zu zahlen ist, angefallen sind, denn die Zuschlagspflicht entsteht nur, wenn über die geplante Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird (§ 7 Abs.7 TVöD). --Schwarz 12:01, 5. Feb. 2011 (CET)

Es gibt nicht nur Kliniken in der Trägerschaft des öffentlichen Dienstes. Zunehmend etablieren sich große Krankenhaus-Konzerne auf dem Gesundheitsmarkt. Hier gelten in der Regel Haustarifverträge. Daher ist eine Beurteilung aus alleiniger Sicht des TVöD nicht vollständig. --Kurt 17:20, 5. Feb. 2011 (CET)


Hm, wenn über ein Formular, das fast überall "Dienstplan" heißt, geschrieben wird, dass es der Abrechnung dient und es wird beschrieben, wie das geschieht, dann ist die Reklamation von Benutzer Schwarz, er verzeihe mir die Erwähnung, unlogisch. Da hängt sich jemand an einem Begriff auf, der nicht die ganze Bedeutung des Formulars beschreibt. Wir sollten im PflegeWiki aber nicht Tausenden von Leuten vorschreiben wollen, wie sie den Zettel/Bildschirm "Dienstplan" nun ab heute nennen sollen. Das mache ich z. B. nicht mit.
n³, 7. Feb. 2011


[Bearbeiten] Kein Nachweis ?

Ein Vergleich der auffallendsten Veränderungen durch Benutzer Schwarz:

Version bis 5. Feb. 2011 (n³ u.a.): Aktuelle Version vom 6.
Februar 2011, 12:04 Uhr von Schwarz:
(in d. Einleitung) … dient auch als Nachweis über die erbrachten Arbeitszeiten und die Anwesenheit der Mitarbeitenden … ganz entfallen
Intern gibt es evtl. einen Rahmendienstplan einer Einrichtung bzw. der Arbeitsgruppe, in dem das Vorgehen bei der Dienstplanung durch die Stations- /WBL bzw Pflegedienstleitung unabhängig vom konkreten Monat beschrieben wird. Es gibt evtl. einen Rahmendienstplan einer Einrichtung oder einer Arbeitsgruppe, der jeweils an konkrete Erfordernisse und Wünsche der Arbeitnehmer angepasst wird.


Der von Benutzer Schwarz geänderte Hinweis auf den Rahmendienstplan (o.ä. Dienstanweisungen) geht an der Wirklichkeit ebenfalls vorbei. Nicht der Rahmendienstplan soll angepasst werden sondern der jeweils aktuelle Dienstplan an die Rahmenbedingungen der Station und die aktuellen Erfordernisse. Mitarbeiterwünsche sind dabei ein einzelner Aspekt.

Es macht keine Freude, wenn solche Veränderungen unabgesprochen (gegen eine laufende Diskussion) vorgenommen werden. Der Text steht nun wirklich lange genug unumstritten hier. Und könnte auch eine Woche länger so stehen. Aber nein .....

Zum "Nachweis" oder nicht - s. Abschnitt oben

Man beachte in dem Zusammenhang auch die Veränderungen, die er bei so einfachen Begriffsdefintionen wie der 5-[1] oder 6-Tage-Woche[2] sofort vornimmt. Das sind doch sprachliche "Klimmzüge" (der nettiquette zuliebe), nur um sich zu unterscheiden (u.a.). Na dann viel Spaß in der Debatte mit ihm. Ich diskutiere natürlich nicht mit einem Beleidiger.

-- n³, 7. Feb. 2011


Schade, dass du der Welt weitere Beweise deines enormen Vermögens, logisch zu denken, vorenthalten willst. --Schwarz 16:53, 7. Feb. 2011 (CET)

[Bearbeiten] eine Arbeitsfassung zum Thema

Da ich diese Beiträge nicht wieder und wieder kommentieren will, habe ich eine ältere Version des Artikels h i e r zur weiteren Bearbeitung wieder hergestellt. (vor den Änderungen am 6. Feb.)

Dort wird auch kurz erklärt, warum eine ältere Version als Grundlage weiterer Arbeit an dem Thema mir hilfreicher erscheint? Wer mag und konstruktiv dort mitarbeiten will, ist herzlich eingeladen. Grüße --n³,  :-)   --> ✉ 18:13, 8. Feb. 2011 (CET)


Frage an die anderen UserInnen: würdet ihr es gut finden, die genannte andere Fassung hier wieder einzufügen? Zur Information: den neuen Absatz 4.2. von Ben. Sch. habe ich dort auch als "4.3.1 Kirchliche Ausnahmeregelungen" eingearbeitet. Ansonsten handelt es sich um die Fassung vor dem 6. Februar. MfG -- n³ ,  :-)   --> ✉ 09:21, 10. Feb. 2011 (CET)

Der Artikel hat über 62 000 Aufrufe. Das sollte zur Sorgfalt verpflichten. Spitzfindigkeiten sind kleinlich, Grabenkämpfe auch. Empfehlung: Abschließende Überarbeitung durch fachkompetente User. Vielleicht gibt es jemanden, der unter seinem richtigen Namen eine kompete Fasung erstellt. Anschließend sollte der Artikel geschützt werden. 83.189.64.19 (16.Feb.2011)

Die Änderungen von Liquidator halte ich für zielführend. Mir geht es vor allen Dingen um die Darstellung der Realität am Arbeitsmarkt, der schon lange der durch die Starrheit der Regelungen im öffentlichen Dienst und zunehmend durch variable Arbeitszeitmodelle in einigen Privatkliniken (vorwiegend in Ostdeutschland) geprägt wird. „Papiertiger“ und eingefleischte Juristen bekommen hier sicher Probleme. Daher mein Vorschlag: Aufteilung des Artikels in TöD und Privatwirtschaft. Richtig ist, dass die Anonymität eines Wiki nicht immer von Vorteil ist, man weiß nie, mit wem man diskutiert. Das macht letztendlich alles noch komplizierter. --Kurt 16:34, 17. Feb. 2011 (CET)
Die leider geänderte Einleitung von Benutzer Schwarz halte ich für die bessere. Wie ein Dienstplan in der Realität verwendet wird, kann im weiteren Artikeltext ausführlich behandelt werden, aber "ein Plan ist ein Plan ist ein Plan" - und ich bin kein Jurist. --Birgit 16:55, 17. Feb. 2011 (CET)
Hallo Birgit, mensch muss kein Jurist sein, (übrigens beanspruchte Schw. auch nie eine Lehrhoheit für Verw.recht, BGB o.ä.), um sagen zu können, dass ein Dienstplan nur Plan (im Sinne von Zukunftsvorhersage) sein darf. Vielleicht bräuchte es da einen Germanisten/in, um diese Fähigkeit deutscher Wörter, mehrere Nebenbedeutungen zu tragen/ertragen, auf diesen Begriff anzuwenden. Hier kommt es doch schlicht auf die jahrzehntelange ungeänderte Praxis vermutlich in der Gesamtheit aller Pflegeeinrichtungen im dt. Sprachraum an. Der "Plan" wird eo ipso (ohne nochmal einen Bearbeitungssschritt dazwischen), zur Abrechnung verwendet. Im PC-Zeitalter ist das natürlich einfacher geworden, aber der Vorgang ist identisch. Es braucht dafür keinen anderen Namen. Vielleicht eine zusätzliche Kopie - aber keine Umbenennung. Zeige mir ein Lehrbuch aus dem Pflegebereich, der das anders definiert und ich betrachte es sofort differenzierter (ich kenne einige). Auch nur eine Dienstanweisung irgend einer größeren Einrichtung, die eine Verwendung des DP im genannten Sinn verbietet, wäre mal ein neues Argument. MfG --n³&nbsp, 19:49, 17. Feb. 2011 (CET)
Da ist es wieder, das beliebteste "Argument" gegen jegliches Hinterfragen und Veränderung: "Das haben wir immer schon so gemacht/genannt, also machen/nennen wir es weiter so." Dazu muss man kein Pflegewissenschaftler und auch nicht Germanist sein, um Begriffe zu präzisieren, damit sie deutlich voneinander zu unterscheiden sind. Zufällig arbeite ich gerade in Zusammenhang mit Bilanzierung den Unterschied zwischen Trinkplan und Trinkprotokoll heraus. Das betrifft auch Pflegeplanung und Pflegemaßnahmendurchführung, und einiges mehr. Vielleicht braucht es noch etwas, bis es auch die Fachliteratur bzgl. Dienstplan erreicht. Du z.B. baust doch ständig, den allgemeinen Sprachgebrauch ignorierend, in PW-Artikeln Feminismen ein, was m.E. den Lesefluss stört und der Frauen"sache" nicht dienlich ist. --Birgit 09:34, 18. Feb. 2011 (CET)
Verstehe ich dich richtig, du willst der Abrechnung der ursprünglichen Personal-Arbeitsplanung (mal komplizierter als DP, für den Zustand des Blatts vor Monatsanfang) dann einen anderen Namen geben, wenn auf dem Formular die tatsächlich gearbeiteten Stunden der dort genannten Pflegenden abgerechnet werden? (Auch wenn das Blatt im Pflegealltag überall DP genannt wird?) -- n³ , 13:53, 18. Feb. 2011 (CET)
Nein, du verstehst nicht richtig. Lies dir doch noch mal in Ruhe alles ab Abschnitt Dienstplan ist kein Nachweis ... durch. Wie wäre es mit dieser Formulierung: 'Meistens steht der Dienstplan auf demselben Formular wie der Arbeitszeitnachweis.'? "Im Pflegealltag ..." ist für mich kein Argument, denn da sind z.B. die weiblichen Mitarbeiter für die meisten immer noch Schwestern - auch wenn die Fachliteratur diese Bezeichnung schon lange nicht mehr verwendet. --Birgit 22:25, 18. Feb. 2011 (CET)

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