Diskussion:Bettlägerigkeit

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Mobilisation soll in unserem Haus nur ein über den anderen Tag statt finden, ich bin der festen Überzeugung, dass dies eher die Immobilität fördert. Jetzt suche ich verzweifelt nach Artikeln, oder Studien, die meine Behauptung untermauern. Kann mir da jemand helfen?

[Bearbeiten] Bettlägerigkeit

Hallo, ich kenne jetzt auch nur in erster Linie das Werk von Angelika Zegelin. Schreibe momentan eine erste Hausarbeit über Bettlägerigkeit. Ich selber arbeite als Pfleger in einer neurologischen Reha, dort ist es oberstes Ziel Alle Patienten aus dem Bett, und zwar so schnell wie möglich. Bettlägerigkeit ist für mich ein Spiegel unserer Gesellschaft, wieviel sind uns alte und kranke Menschen wert. Alles eine Kostenfrage. das Thema Bettlägerigkeit muß genauso behandelt werden wie z.b. Dekubitus. Erst nach längerer Analysedauer und viel zu hohen Kosten, stellt jeder fest, daß Wechseldruckmatratzen kostengünstiger sind als Behandlungskosten. Und bei Bettlägerigkeit: Längere Liegezeit = Längere und höhere kosten zur Mobilität

Ansonsten finden Sie viel in medizinischen Büchern viel über die Pathophysiologie, das sollte schon ausreichen, jemanden nicht liegen zu lassen.

cu SK

[Bearbeiten] Ausgelagerte Abschnitte

Die folgenden Abschnitte sind z.T. unverständlich und darum erstmal hier untergebracht, wo sie ggf. weiter bearbeitet werden können. --Birgit 21:05, 13. Jan. 2012 (CET)

Als laienhafte Beschreibung
Die fehlende Fähigkeit (die bei Gesunden vorhanden ist), sich selbst aus dem Liegen heraus zu bewegen wird als wichtiger Hinweis auf sonstige fehlende Fähigkeiten verstanden. Insoweit hat die Ungenauigkeit etwas mit dem Begriff der Lebensqualität zu tun. Allerdings beanspruchen Laien eben nicht die Hoheit über eine Diagnose sondern wollen mit diesem Ausdruck auch das eigene Unverständnis für Ursachen und Folgen eines beobachteten Zustands benennen.
Das Wort an sich würde ja zunächst noch nichts über die Antwort auf die Fragen sagen: will sich die Person nicht selbst bewegen? Kann sich die Person nur vorübergehend oder dauerhaft (nicht mehr) bewegen? Im laienhaften Gebrauch sind diese Fragen jedoch bereits beantwortet: Selbst wenn sich die Person selbst bewegen wollte, ist sie dazu dauerhaft (nicht mehr) in der Lage. Zugleich wird dazu gedacht, dass es wünschenwert ist, sich selbständig bewegen zu können. Von daher ist die oben gezogene Verbindung zum Wort Mobilität/Immobilität ja durchaus richtig.
Als Vorhersage / Prognose
Wenn der Ausdruck "Bettlägerigkeit" zur Zeit in der Pflege verwendet wird, sind mit ihm verschiedene Konsequenzen für die Planung und Durchführung der Pflege verknüpft. Es bestehe dauerhaft keine Möglichkeit zur selbständigen Bewegung und diese Unfähigkeit müsse durch Pflegemaßnahmen, eben die Mobilisierung, auch nicht ersetzt werden.
Im Ergebnis steckt hinter der unwissenschaftlichen Benutzung des Ausdrucks "Bettlägerigkeit" in der Pflege ein Gefängnisurteil über die betroffene Person. Dieses Urteil wird allerdings nicht von einem Gericht ausgesprochen und ist nur schwer juristisch überprüfbar. (Mögl. Lösung: Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung oder Ähnlichem)
Professionell Pflegende, die sich dieses Ausdrucks "Bettlägerigkeit" bedienen, müssen sich fragen lassen, ob sie im 21 Jahrhundert nicht einen vergleichbaren gedanklichen Kurzschluss akzeptieren wie 100 Jahre früher bei der Behauptung Dekubiten seien bei Lähmungen unvermeidbar oder "Pflegekatheter" zur Vermeidung von Inkontinenz-Folgen das Pflegemittel der Wahl.
Die Verwendung des Begriffs "Bettlägerigkeit" kann sogar zu einem Teufelskreis führen: Der Patient verliert zunehmend die Fähigkeit, die Motivation und die körperlichen Ressourcen, eine Lageänderung herbeizuführen. Eine motivierte Pflegekraft wird dann wahrscheinlich mit ihren Versuchen scheitern, den Patienten aus dem Bett zu bekommen (Unwille, Gegenwehr, Kreislaufprobleme, durch zu langes Liegen fehlende Kraft zur Unterstützung). Die "Diagnose" wird dadurch "bestätigt" (self-fullfilling prophecy).
Bettlägerigkeit ist defacto Freiheitsberaubung
Der juristische Vergleich greift im Wortsinn nicht, weil das Selbstbestimmungsrecht durch die Person selbst ja eben nicht umgesetzt werden könnte. Damit entfällt die juristische Voraussetzung. Pflegerisch bleibt es sich aber gleich: Pflegende wissen, wie sie Kontrakturen, Kreislaufkrisen etc. vorbeugen könnten und unterlassen dies gegebenfalls ab einem Zeitpunkt, der die Erklärung "Bettlägerigkeit" akzeptabel erscheinen lässt. Der oft verwendete Begriff Neigung zur Bettlägrigkeit macht aus dem Geschehen ein subjektiv intendiertes Ereignis - unklarer könnte die Verschleierung eigenen Unterlassens kaum noch formuliert werden. Dieser mittlerweile antiquierten Auffassung steht das Konzept der ressourcenaktivierenden Pflege entgegen, die jedem Patienten ermöglichen soll, den Rahmen seiner Möglichkeiten beizubehalten und bestenfalls zu erweitern - auch bei (angenommener) dauerhafter Immobilität.
In den meisten "Fällen" solchen Unterlassens liegt dafür weder eine Einverständniserklärung oder eine medizinische Notwendigkeit (Voraussetzungen zur Straffolge bei Körperverletzung in Medizin und Pflege) vor.
Ob aus einer Patientenverfügung, so sie wirksam vorliegt, Hilfeleistungen zur Lebensverlängerung zu unterlassen, obige Folgen herausgelesen werden könnten, wurde bisher juristisch nicht nachgeprüft.
Allerdings sind Zweifel daran durchaus angebracht, weil die Maßnahmen zur Mobilität das Leben an sich nicht "künstlich" verlängern. Es geht dabei vorrangig um die Lebensqualität, um die sich die Person, die die Patientenverfügung erstellt hat, ja gerade Sorgen macht bzw. im Vorhinein gemacht hat. Andenken könnte man lediglich eine Risikoerhöhung von Folgeerkrankungen (wie Dekubitus), die das Leben de facto verkürzen. In jedem Fall müsste ein entsprechender Vorsatz bestehen.

[Bearbeiten] Bettlägerigkeit als eine Form der Freiheitsberaubung

Die Zuschreibung, eine Person sei bettlägerig, mag richtig oder falsch sein, sie mag kritikwürdig sein, weil sie am Defizit und nicht an den Ressourcen der Person anknüpft, sie jedoch als Form der Freiheitsberaubung zu bezeichnen, ist Unsinn.

Ist eine Person aufgrund körperlicher Gebrechen gar nicht in der Lage, das Bett zu verlassen, selbst wenn sie es wollte, so kann sie schon gar kein Opfer einer Freiheitsberaubung sein, weil sie sich auch ohne die Zuschreibung als bettlägerig nicht fortbewegen könnte.

Auch dadurch, dass jemand das Label bettlägerig zu Unrecht erhält, ist seine persönliche Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt, denn der angeblich Bettlägerige ist trotz der Zuschreibung als bettlägerig nicht gehindert, das Bett zu verlassen.

Es ist lebensfremd zu meinen, jemand würde sich allein dadurch, dass er als bettlägerig eingestuft worden ist, nicht mehr dazu entschließen, dass Bett zu verlassen (zum Beispiel, um auf die Toilette zu gehen), so dass er infolge einer durch die Fehldiagnose verursachten Willenlosigkeit seiner Freiheit zur Ortsveränderung beraubt würde.

Das Konstrukt der Bettlägerigkeit kann allenfalls das Motiv für freiheitsberaubende Handlungen sein. Dann sind aber die motivierten Handlungen und nicht die Diagnose selbst strafbar. Hält eine Ehefrau ihren Mann für einen Ehebrecher und bringt sie ihn deshalb um, ist nicht die Annahme des Fremdgehens das Verbrechen, sondern die Tötung.

Das Unterlassen von Mobilisierungsmaßnahmen durch Pflegepersonal als Freiheitsberaubung anzusehen, ist ebenfalls sehr fragwürdig. Abgesehen davon, dass die Vornahme der unterlassenen Handlung (hier das Mobilisieren) möglich und zumutbar sein muss, muss das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entsprechen. Das Unterlassen der Mobilisierung müsste also so zu bewerten sein, als würde der Patient zum Beispiel durch ein Bettgitter am Verlassen des Bettes gehindert werden. Das erscheint mir sehr fragwürdig.

Eine strafbare Freiheitsberaubung durch Unterlassung könnte die Weigerung einer Pflegekraft sein, den bettlägerigen Patienten, der um Hilfe beim Verlassen des Bettes bitten, um zur Toilette zu gehen, diese Hilfe zu verweigern, wenn dem Patienten der Toilettengang möglich ist und keine zwingenden medizinischen Gründe gegen das Verlassen des Bettes sprechen. --MartinNeunzig 00:01, 15. Jan. 2012 (CET)

Nachtrag: Wenn man unter Mobilisierung versteht, eine bettlägerige, pflegebedürftige Person auch mal aus dem Bett zu holen, damit sie zum Beispiel das Essen im Sitzen einnehmen kann, sie mal in die Sonne auf den Balkon zu setzen oder mit ihr im Rollstuhl eine Runde im Park zu drehen oder sie an dem Konzert des Männergesangsvereins im Heim teilnehmen zu lassen, so kann das Unterlassen einer so verstandenen Mobilisierung durchaus in den Bereich einer strafbaren Freiheitsberaubung durch Unterlassen geraten. --MartinNeunzig 13:57, 15. Jan. 2012 (CET)
Das dachte ich mir, dass dieser Abschnitt fragwürdig ist, so wie er da steht. Da ich auch keinerlei Quellen für die Behauptungen finden konnte, werde ich da jetzt entsprechende Änderungen vornehmen. --Birgit 09:10, 17. Jan. 2012 (CET)
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