Diskussion:Betreuung
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Seit der Abschaffung der Vormundschaft für Volljährige gibt es gerade keine rechtsgeschäftliche Vertretung durch den Betreuer mehr. Bis Anfang der Neunziger Jahre konnten Erwachsene noch entmündigt werden und waren damit nicht mehr geschäftsfähig. Sie wurden fortan von einem Vormund vertreten. Die Vormundschaft für Erwachsene wurde durch die Betreuung ersetzt. Der Betreuer ist kein gesetzlicher Vertreter des Betreuuten. Der Betreute verliert seine Geschäsftfähigkeit durch die Bestellung des Betreuers nicht. Arpinium 23. Feb. 2007 19:58 CET