Diskussion:Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

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[Bearbeiten] Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger-/in

(Eine Weiterleitung aus der Seite Berufsausbildung, Versonsgeschichte + Autoren dort!)

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist deutschlandweit einheitlich auf 3 Jahre festgelegt und findet an speziellen Krankenpflegenschulen statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Auszubildene die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung “Gesundheits- und Krankenpflegerin”. Gesetzlich verankert ist dies im Krankenpflegegesetz( erlassen 2003) das seit 2004 gültig ist, das auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordung enthält.Insgesamt gliedert sich die Berufsausbildung in einen theoretischen Teil, der 2100 Stunden umfasst, und in einen praktischen Teil mit 2500 Stunden.

[Bearbeiten] Theoretische Ausbildung

[Bearbeiten] Praktische Ausbildung


[Bearbeiten] Voraussetzungen für die Ausbildung

Maximal 10% in der Praxis
Maximal 10% in der Theorie
14 Wochen bei Schwangerschaft oder bei einer Härtefallregelung
Ausbildungsziel muss erreicht werden können
Mittel und Bücher müssen gestellt werden
Nur Aufgaben dürfen übertragen werden, die dem Ausbildungsziel dienen
angemessene Vergütung
An allen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen
Sorgfältiges Arbeiten
Schweigepflicht einhalten


[Bearbeiten] Kündigungsfristen

[Bearbeiten] Examen

Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Voraussetzung zur Prüfzulassung ist ein gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Dem Prüfungsausschuss gehören ein Vertreter der zuständigen Behörde, der Schulleiter, ein Praxisanleiter, 2 Lehrkräfte und ein Arzt an. Die schriftliche Prüfung erfolgt an 3 Tagen und ist in 3 Themenbereiche aufgeteilt, die jeweils in 120 Minuten abgefragt werden. Die mündliche Prüfung ist ebenfalls in 3 Themenbereiche geteilt und findet in Gruppen bis maximal 4 Personen statt und dauert jeweils 10-15 Minuten. In der praktischen Prüfung ist der Prüfling für die Pflege von maximal 4 Patienten über die Dauer von ca.6 Stunden verantwortlich und übernimmt alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege sowie die Dokumentation und Übergabe.

Das Examen gilt als bestanden, wenn alle Teile mit mindestens 4 abgeschlossen wurden. Der Prüfling erhält dann eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und ein Zeugnis über die staatliche Prüfung. Sollte ein Teil nicht bestanden worden sein, kann dieser einzeln wiederholt werden.

[Bearbeiten] Weitere Behandlung

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