Diskussion:Arzt

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Hallo Unbekannt,

hier ein paar der Einschränkungen:

--Birgit 19:35, 28. Okt. 2009 (UTC)

Heilpraktikern ist die Erlaubnis erteilt worden, die Heilkunde auszuüben (§ 1 Heilpraktikergesetz), von einer nur eingeschränkten Erlaubnis steht im Heilpraktikergesetz nichts. Worauf stützt du die Behauptung, dass Heilpraktiker nicht alles behanden und verordnen dürfen?
u.a. siehe hier: www.hufelandschule.de/uploads/media/Einschraenkungen_fuer_Heilpraktiker.pdf --Birgit 20:33, 28. Okt. 2009 (UTC)
Nachtrag: Bei einer seriösen Heilpraktiker-Schule gehört es zum Ausbildungsinhalt, dass der zukünftige Heilpraktiker seine Grenzen kennt. --Birgit 20:44, 28. Okt. 2009 (UTC)

Also gut, die Ausübung der Heilkunde ist bezüglich der Punkte 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14 und 17 in der von dir verlinkten Liste eingeschränkt. Die übrigen Einschränkungen betreffen Ärzte gleichermaßen (1 - 5) oder sind keine Ausübung von Heilkunde (12, 13, 15, 16). Seine Grenzen sollte auch der Arzt kennen. Bitte keine Vorurteile.

Was ich oben schrieb, sind keine Vorurteile (in meinem Freundeskreis gibt es auch eine Heilpraktikerin), sondern Fakten. Das in dem Link auch allgemeine Einschränkungen aufgeführt werden, ist für diese Diskussion nicht relevant. Ärzte kennen ihre gesetzlichen Grenzen, darüber müssen wir uns hier keine Gedanken machen. --Birgit 21:22, 28. Okt. 2009 (UTC)

Aha, also doch Vorurteile: Ärzte kennen ihre Grenzen, Heilpraktiker nicht.

Wie kommst du darauf? Übrigens,wenn schon - denn schon: nur Punkt 1, 3 + 5 betrifft auch Ärzte. --Birgit 21:36, 28. Okt. 2009 (UTC)

Die Punkte 2 und 4 gelten nicht wörtlich, aber entsprechend auch für Ärzte. Diese dürfen sich auch nicht mit falschen Titeln schmücken. "Normale" Ärzt dürfen nicht als Zahnärzte arbeiten.

Du hast meine Frage nicht beantwortet. --Birgit 22:00, 28. Okt. 2009 (UTC)

Die Frage, wie ich auf das Thema Vorurteile komme? Dein obiger Nachtrag über die Aufgabe einer seriösen Heilpraktikerschule und deine Aussage über die Ärzte, die ihre Grenzen kennen, sprechen doch wohl Bände.

Die Betonung liegt - ganz genau - auf Heilpraktikerschule, denn das weiss ich von Heilpraktikern, dass es auch unseriöse gibt, deren Ausbildung zu wünschen übrig lässt. Bei einer staatlichen Ausbildung sind die Ausbildungsinhalte festgelegt, daher gehört automatisch die Berufskunde (über Rechte, Pflichten und Einschränkungen) dazu.
Dass ich erwähnte, dass Ärzte ihre Grenzen kennen, schliesst m.E. nicht automatisch mit ein, dass Heilpraktiker ihre nicht kennen. Von den Ärzten und ihren Grenzen hast Du angefangen zu schreiben. --Birgit 22:20, 28. Okt. 2009 (UTC)

Das war eine Replik auf deinen obigen Nachtrag, aus dem, ich wiederhole mich, eine voreingenommene Haltung gegenüber Heilpraktikern spricht.

Wenn du das da herauslesen willst, kann ich es nicht ändern. Aber gerne nochmal ganz eindeutig: Ich wollte darauf hinaus, dass unseriöse Schulen ihre Schüler nicht unbedingt auf diese Einschränkungen hinweisen und dass dann diese Schüler ihre Grenzen dann womöglich nicht kennen. Es ist nun mal nicht aus der Welt zu schaffen, dass es Unterschiede zwischen Ärzten und Heilpraktikern gibt, das hat mit einer Wertung der Berufe oder der Qualität ihrer jeweiligen Tätigkeit rein gar nichts zu tun. Mein Vater wurde vor Jahren wg. verschiedener Beschwerden erfolgreich beim Heilpraktiker behandelt (nach jahrelangen Fehlversuchen seitens der Schulmedizin), in meiner Tätigkeit begegnen mir diverse alternative Methoden - da triffst du mit deiner Interpretation nun mal daneben. --Birgit 22:49, 28. Okt. 2009 (UTC)

Ich wende mich nur gegen eine einseitige Darstellung, die dem Heilpraktikerbereich pauschal ein höheres Maß an Unseriösität unterstellt als dem ärztlichen Bereich oder sogar den Ärzten einen Persilschein ausstellt.

Dann sind wir uns doch im Prinzip einig - und ich kann jetzt schlafen gehen. Gruß von Birgit 23:06, 28. Okt. 2009 (UTC)
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