Diskussion:Arbeitsrecht

Aus PflegeWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Hinweis für evtl. Ergänzungsmöglichkeiten aus dem Stichwort Rechtskunde

Das Arbeitsrecht ist Teilgebiet des Zivilrechts. Aber nicht nur im BGB finden sich die dort geltenden Vorschriften. Z. B. auch im:

Tarifrecht

Vertragsrecht (Individual-; Recht nach BGB zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber )

Richter-Recht, im Unterschied zu Gesetzestexten


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Instanzenweg

1. Arbeitsgericht (Kammern in xyz; typ. AktenZeichen ist so aufgebaut: 6 CA 61/99)
2. Landesarbeitsgericht (in xyz)
3. Bundesarbeitsgericht (Erfurt, typ. AktenZeichen ist so aufgebaut: 7 ABR 56/98)

Ingrid Schmidt, 49, seit 1. März 05 Präsidentin

(Der Gang zum Bundesverfassungsgericht zählt nicht zum übl. Instanzenweg)

[Bearbeiten] Beratungsmöglichkeiten

Erste Hinweise über das richtige Vorgehen kann einem auch die Geschäftsstelle des Gerichts geben. Sie nimmt auch die Klage evtl. direkt an(z. B. im Arbeitsrecht).

Soweit eine soziale Notlage die erforderlichen Anwaltskosten (im Arbeitsrecht in der 1. Instanz keine ! ) einen nicht aufbringen läßt, gibt es beim Gericht die Möglichkeit der Gerichtskostenhilfe in einigermaßen erfolgversprechenden Verfahrensssituationen)


[Bearbeiten] siehe auch:


[Bearbeiten] Weblinks

Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge