Diskussion:Altenpflegegesetz
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"...das Wissen dafür ist vom Umfang her nicht in der bisher in Deutschland üblichen Ausbildung zu vermitteln ..."
Worauf bezieht sich das eigentlich? Welches biher übliche ist denn gemeint? Im Vergleich z. B. zur Ausbildung in Rheinland Pfalz stellt der Ausbildungsumfang der im APG vorgesehen ist zum Teil einen erhelblichen Rückschritt dar.--84.129.103.134 19:29, 18. Jun 2006 (CEST)
- Dieser Artikel ist in Teilen antiquiert und bedarf einer kompetenten Überarbeitung.--83.189.80.23 17:09, 17. Mai 2011 (CEST)