COMPASS Private Pflegeberatung

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== Die gesetzliche Grundlage ==

Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeberatung ist der am 1. Januar 2009 in Kraft getretene § 7a des SGB XI. Er regelt den Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater.

[Bearbeiten] Das Konzept

Das Konzept der Pflegeberatung der Privaten sieht zunächst eine erste telefonische Kontaktaufnahme vor. Nach einem ersten Gespräch mit dem Berater am Telefon stellt dieser einen Kontakt in die entsprechenden Regionen her. Hier nimmt der zuständige Pflegeberater innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit dem Ratsuchenden auf. Das Beratungsgespräch findet dann im häuslichen Umfeld, bei einem Angehörigen, in einer stationären Einrichtung, dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung statt.

[Bearbeiten] Inhalte Gespräch

Im Vordergrund der Gespräche stehen Informationen zu Ansprüchen aus der Pflegeversicherung, Entlastung für pflegende Angehörige, Fragen zu Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung sowie zur Organisation der häuslichen Pflege. Im Rahmen des Case Managements gehören dazu

- die Erstellung eines individuellen Pflege- und Hilfekonzeptes

- die Initiierung, Genehmigung und Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen

- die Überwachung und laufende Anpassung an die jeweils aktuelle Situation

Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts der Pflegeberatung der Privaten ist das Care Management, das heißt die Vernetzung mit allen relevanten Akteuren der gesundheitlich-sozialen Versorgung in den jeweiligen Regionen.

[Bearbeiten] Anbieter

Die Pflegeberatung der Privaten wird von COMPASS Private Pflegeberatung, einem Tochterunternehmen des PKV-Verbands als Leistung der Pflegeversicherung neutral und unabhängig durchgeführt.


COMPASS Private Pflegeberatung vergibt den COMPASS-Pflegepreis für bürgerschaftliches Engagement in der Pflege.

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