Bewegungsübung

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Der Patient ist, wenn möglich, über die Art und Gründe der Bewegungsübungen zu informieren. Das Pflegepersonal muss Ängste abbauen und eventuell auftretende Komplikationen rechtzeitig erkennen und verhindern. Darüberhinaus sollte der Patient zur aktiven Mitarbeit ermuntert werden.

Bewegungsübungen gehören nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Krankenpflege, sondern in den Bereich der Physiotherapie. In Abstimmung mit der Physiotherapie können einfache Bewegungsübungen mit Hilfe des Pflegepersonals durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Unterscheidung


[Bearbeiten] passiv

Die Pflegeperson führt die Bewegungen am Bewohner/Patienten ohne dessen Mithilfe durch. Der Patient/Bewohner bleibt passiv.

Indikation:


Ziele:


Durchführung:

[Bearbeiten] assistiv

Die Pflegekraft führt und unterstützt die Bewegungsübungen, welche der Pat. primär selbstständig ausführt. Diese Form der Bewegungsübung geht fließend in die aktive Bewegungsübung über.

Indikation:

Ziele:


[Bearbeiten] aktiv

Der Patient führt die Bewegungen selbstständig, nach Anleitung durch die Pflegeperson, durch. Daher sind zu Beginn Beobachtung und Anleitung von Seiten der Pflegekraft notwendig.

Indikation:

Ziele:


[Bearbeiten] resistiv

Bei resistiven Bewegungsübungen arbeitet der Pat. gegen einen (tatsächlichen oder gedachten) Widerstand. Diese Form der Übungen hat den Vorteil, daß sie ohne große Herz-Kreislaufbelastung anwendbar ist.

Ziele:


Kontraindikationen: Resistive Bewegungsübungen dürfen nicht bei Pat. mit Spastizitätsneigung durchgeführt werden, z.B.:

[Bearbeiten] Schmerzen

Schmerzen können in Absprache mit dem behandelnden Arzt durch Schmerzmittel, lokale Wärme oder Kälte verringert werden. Die Schmerz-Linderung ist besonders wichtig zur Erhaltung der Motivation und Mitarbeit des Patienten.


[Bearbeiten] siehe auch

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