Betreuer
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Betreuer im rechtlichen Sinne ist eine weibliche oder männliche Person, die vom zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) dazu bestellt wurde. In der Regel bestimmt das Gericht, welche Fragen der Betreuer in Übereinstimmung mit der betreuten Person entscheiden soll (Aufgabenkreis; die Betreuung). Die gesetzliche Grundlage dazu regelt § 1896 BGB und die folgenden Paragrafen. Sehr häufig handelt es sich dabei um Familienangehörige.
Die Tätigkeit des Betreuers ist ein öffentlich geregeltes Ehrenamt wie z. B. Schöffe oder Katastrophenhelfer, die in der Regel akzeptiert werden muß (Pflicht, Aufwandsentschädigung - kein Lohn).
[Bearbeiten] § 1896 Voraussetzungen
Der erste Absatz des Paragrafen 1896 im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet:
- "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann."
[Bearbeiten] Siehe auch