Pflegeethik

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Lückenhafter Beitrag zur Berufsethik für Pflege , hier Pflegeethik genannt.

Die allgemeine Ethik behandelt als Teilgebiet der Philosophie die Werte und die Verantwortung von Menschen. In der Berufsethik für Pflege werden Maßstäbe für Entscheidungen im professionellen Umfeld gesucht. Ob es um die Wahrung der Intimsphäre geht, um Sterbehilfe oder die Bearbeitung von Trauer, immer wird nach einer ethisch vertretbaren Begründung für das (zwischen-)menschliche Verhalten der Pflegekräfte gefragt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Konzeptioneller Rahmen der Berufsethiken

[Bearbeiten] Sinnkonzepte

[Bearbeiten] Bedeutungskonzept

Alle Krisen haben einen Sinn

[Bearbeiten] Emotionskonzept

Die positiven Lebensgefühle werden unterstützt


[Bearbeiten] Inhaltskonzept

verinnerlichte künstlerische, politische, soziale, religiöse Werte weisen über persönliche Existenz hinaus

[Bearbeiten] Prinzipien der Pflegeethik

Pflegerisch Handelnde sind immer wieder mit Grenzsituation von Menschen konfrontiert, in denen sie sich und anderen Antwort geben müssen auf die Frage, ob ihr Handeln richtig und gut erscheint. Dabei geht es nicht um die Einhaltung von bestimmten Verhaltensnormen, sondern vielmehr um die Reflexion des eigenen Tuns vor dem Hintergrund der Situation des pflegerisch abhängigen Menschen.

Ethische Prinzipien verhindern willkürliche, stimmungsabhängige Pflegehandlungen und helfen bei der Vermeidung von "Privatisierungen" der Pflegestandards.


Ethische Normen sind manchmal zeitbedingt und wandelbar abhgängig vom gesellschaftlichen Umfeld:


Es gibt aber auch zeitlose, unaufgebbare Prinzipien:


Die Anwendung eines Prinzips in der konkreten Situation hat i.d.R. das Pflegeteam, nicht die einzelne Pflegekraft zu verantworten (vgl. auch: Entscheidungsprozess)

Ethische Prinzipien können in Konflikt geraten: Um eines zu erfüllen muss gegen ein anderes verstoßen werden.



[Bearbeiten] Prinzip der Autonomie/Selbstbestimmtheit

Wille und Würde des Pflegebedürftigen stehen über jeder Pflegehandlung

[Bearbeiten] Prinzip des Guten Tuns

Das Wohlbefinden soll gefördert werden. Entscheiden, was als Gutes Tun in der jeweiligen Situation beurteilt wird

[Bearbeiten] Prinzip des Nicht Schadens

Pflegebedürftige dürfen in körperlicher, seelischer und geistiger Unversehrtheit nicht geschädigt werden

[Bearbeiten] Prinzip der Ehrfurcht vor dem Leben

Jeder Mensch hat seine Würde, unabhängig davon, in welchem körperlich-geistig-seelischen Zustand er sich befindet. Diese Würde dauert bis zum Ende seines Lebens an und darf durch keinen anderen Menschen,durch eine Menschengruppe oder durch ein Gesetz aufgehoben und verletzt werden.

[Bearbeiten] Lebensdimensionen

  1. physisch
    • alle körperlichen (physischen) Aspekte des Lebens
  2. psychisch
    • ...
  3. sozial
    • Familie
    • Freunde
  4. seelisch
    • Glaube

________________________________

[Bearbeiten] 5 Dimensionen nach Betty Neuman

(Pflegewissenschaftlerin a.d. USA)

  1. körperlich
  2. psychisch
  3. soziokulturell
    • Umfeld,
    • Familie,
    • kulturelle Gegebenheiten/Unterschiede)
  4. entwicklungsbezogen
    • Biographie,
    • Lernprozesse,
    • usw.
  5. spirituell
    • "nicht religionsabhähgig", eher die Fähigkeit Sinn zu finden, Hoffnung zu haben,
    • Lebensfreude zu besitzen

Die 5 Dimensionen stehen in ständigem (meist unbewußtem) Bezug zueinander und aufeinander. Einschränkungen der einen Dimension können durch Ressourcen anderer Dimensionen ausgeglichen werden, so dass sich der Mensch trotz der Einschränkungen "gesund fühlen" kann.

[Bearbeiten] Entscheidungsfindung

[Bearbeiten] Thompson & Thompson

  1. Beurteilen
    • Informationssammlung (Welche Entscheidung ist zu treffen ?!)
    • Wer ist an Entscheidung beteiligt ?!
    • Welche Wertmaßstäbe geraten evt. in Konflikt ?!
      • zB: Leben erhalten um jeden Preis <-> Sterben zulassen
  2. Entscheiden
    • Zielsetzung: Was soll mit der Entscheidung erreicht werden (welches oberste Ziel) ?
    • Planung: Wie lässt sich die Entscheidung begründen ? Welche Alternativen zur Entscheidung gibt es ?
  3. Handeln
    • Die entschiedene Pflegemaßnahme wird durchgeführt.
  4. Beurteilen
    • Wurde eine ethisch verantwortbare Handlung erreicht ?
    • Wird das Ergebnis von allen Beteiligten akzeptiert ?
    • Welche weiteren Maßnahmen sind notwendig ?
    • Lassen sich Erkenntnisse auf andere Situationen übertragen ?

[Bearbeiten] Nimwegener Fallbesprechung

(wird angewendet in DRK-Kliniken in Berlin und im Malteserkrankenhaus Bonn-Hardberg)

  1. "Wie lautet das ethische Problem ?"

Der weit ausführlichere Entscheidungsfindungsprozess ist offen für eine neue veränderte Sicht des ethischen Problems. Daher wird vor der Beschlussfassung gefragt: "Wie lautet nun das ethische Problem"


[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

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