Berufsbetreuer
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Ein Berufsbetreuer ist ein Betreuer, der die Betreuung berufsmäßig und damit entgeltlich führt[1].
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[Bearbeiten] Berufsmäßige Betreuung
Eine berufsmäßige Betreuung liegt in der Regel vor,
- wenn der Betreuer mehr als zehn Betreuungen führt oder
- wenn die für die Führung der Betreuung erforderliche Zeit mehr als 19 Wochenstunden beträgt[2].
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen stellt das Betreuungsgericht fest. Berufsbetreuer können freiberuflich tätig sein (Rechtsanwalt, Steuerberater o.ä.) oder bei einem Betreuungsverein angestellt sein (z.B. Sozialarbeiter).
[Bearbeiten] Vergütungsanspruch
Der Berufsbetreuer hat, neben dem Anspruch auf Aufwendungsersatz, Anspruch auf eine Vergütung für seine Betreuuertätigkeit. Dagegen ist der nichtberufsmäßige Betreuer ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Dort ist festgesetzt, wieviel zu vergütende Stunden für die Betreuung anzusetzen sind und nach welchem Stundensatz abzurechnen ist.
[Bearbeiten] Für die Vergütung anzusetzende Stunden
Der Stundenansatz beträgt je Monat
- in den ersten drei Monaten der Betreuung zwischen viereinhalb und achteinhalb Stunden,
- im vierten bis sechsten Monat zwischen dreieinhalb und sieben Stunden,
- im siebten bis zwölften Monat zwischen drei und sechs Stunden,
- danach zwischen zwei und viereinhalb Stunden
je nach dem, ob der Betreute in einem Heim oder außerhalb eines Heimes lebt und ob er mittellos ist oder nicht.[3]
[Bearbeiten] Stundensatz
Der Stundensatz beträgt,
- 27 EUR für Betreuer ohne Berufsausbildung
- 33,50 EUR für Betreuer mit abgeschlossener Berufsausbildung
- 44 EUR für Betreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung [4].
Damit reicht die Spanne der Monatsvergütung eines Berufsbetreuers von 54 EUR (Betreuer ohne Berufsausbildung, der eine mittellose Person im Heim betreut, ab dem zweiten Betreuungsjahr) bis zu 374 EUR (Betreuer mit Hochschulabschluss für die Berteuung einer nicht mittellosen Person außerhalb eines Heimes in den ersten drei Monaten der Betreuung).
[Bearbeiten] Fußnoten