Berufsbetreuer

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Ein Berufsbetreuer ist ein Betreuer, der die Betreuung berufsmäßig und damit entgeltlich führt[1].


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Berufsmäßige Betreuung

Eine berufsmäßige Betreuung liegt in der Regel vor,

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen stellt das Betreuungsgericht fest. Berufsbetreuer können freiberuflich tätig sein (Rechtsanwalt, Steuerberater o.ä.) oder bei einem Betreuungsverein angestellt sein (z.B. Sozialarbeiter).

[Bearbeiten] Vergütungsanspruch

Der Berufsbetreuer hat, neben dem Anspruch auf Aufwendungsersatz, Anspruch auf eine Vergütung für seine Betreuuertätigkeit. Dagegen ist der nichtberufsmäßige Betreuer ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Dort ist festgesetzt, wieviel zu vergütende Stunden für die Betreuung anzusetzen sind und nach welchem Stundensatz abzurechnen ist.

[Bearbeiten] Für die Vergütung anzusetzende Stunden

Der Stundenansatz beträgt je Monat

je nach dem, ob der Betreute in einem Heim oder außerhalb eines Heimes lebt und ob er mittellos ist oder nicht.[3]

[Bearbeiten] Stundensatz

Der Stundensatz beträgt,

Damit reicht die Spanne der Monatsvergütung eines Berufsbetreuers von 54 EUR (Betreuer ohne Berufsausbildung, der eine mittellose Person im Heim betreut, ab dem zweiten Betreuungsjahr) bis zu 374 EUR (Betreuer mit Hochschulabschluss für die Berteuung einer nicht mittellosen Person außerhalb eines Heimes in den ersten drei Monaten der Betreuung).


[Bearbeiten] Fußnoten

  1. §§ 1836 Abs. 1, 1908i BGB
  2. § 1 Abs. 1 VBVG
  3. § 5 VBVG
  4. § 4 VBVG


[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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