Beratung

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Beratung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Pflege

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kennzeichen von Beratung

Kennzeichen von Beratung sind

[Bearbeiten] Hinderliche Einstellungen

welche Einstellungen sind auf seiten Beratender und Ratsuchender hinderlich ?

[Bearbeiten] Berater-Kriterien

Welche Kriterien muss ein Berater erfüllen ?

[Bearbeiten] Lasterliste von Berater

[Bearbeiten] Begriffliches Verständnis

Beratung ist ein sehr vielseitiger und unspezifischer Begriff (vgl. Koch- Straube 2003, S.2), der eine Spannweite möglicher Bedeutungsinhalte offen lässt (vgl. Engel und Sickendiek 2005, S.163). Im Alltag wird er oft mit empfehlen, informieren, unterweisen und dem Erteilen von gut gemeinten Ratschlägen gleichgesetzt. Im psychologischen, psychotherapeutischen, psychosozialen oder sozialberuflichen Bereich herrscht die Vorstellung von Beratung als reduzierte oder verkleinerte Therapie (ebd). In diesem allgemeinen Sinne war der Beratungsbegriff seit jeher auch in der Pflege präsent: informieren, Tipps geben, trösten, beruhigen und ermutigen (vgl. Koch- Straube 2003, S. 2). Doch das ist es nicht, was professionelle Beratung in der Pflege meint. Abt- Zegelin und Huneke (1999) umschrieben den Beratungsbegriff mit folgenden Kernpunkten einer allgemeinen Definition von Beratung: eine freiwillige Beziehung, die Hilfsbedürftigkeit des Klienten sowie die Professionalität des Beraters und eine zeitliche Begrenzung der Beratungsbeziehung (Abt- Zegelin und Huneke 1999, S.12). Im Beratungskontext, wird der zu Beratende als Klient bezeichnet. Im Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege des DNQP (2006, S.71) ist Beratung nach Abt- Zegelin als ein ergebnisoffener, gemeinsamer Problemlösungsprozess zu verstehen. Geht man nun vom hier dargestellten Beratungsbegriff aus, wird deutlich, dass es Abgrenzung zu den Begriffen Information oder Anleitung gibt.


[Bearbeiten] Ziele und Aufgaben professioneller Beratung in der Pflege

Prävention: hier versucht Beratung Probleme und deren Ursache vorwegzunehmen, mit ihnen umzugehen oder diesen vorzubeugen. (vgl. Engel und Sickendiek 2005, S.167). Die Prävention als wichtige Aufgabe der Beratung wird auch in den Expertenstandards formuliert.

Erhaltung, Planung und Erweiterung von Ressourcen: Individuen werden durch Beratung dabei unterstützt, aus eigenen Erfahrungen und eigener Kraft, Potentiale zu erkennen und diese weiterzuentwickeln. Hierbei nimmt Beratung eine wachstumsfördernde Rolle ein (ebd). Dies kann beispielsweise ein Ziel in der Beratung chronisch Kranker Patienten sein.

Bewältigung von Problemen: Beratung hat hier die Aufgabe, den Klienten dabei zu unterstützen, Probleme oder Störungen zu beseitigen, Defizite zu kompensieren und Schädigungen zu heilen (vgl. Engel und Sickendiek 2005, S.168). Eine Beratungssituation kann auch mehrere Ziele haben, besonders wenn der Anlass komplex ist

[Bearbeiten] Beratungstheoretische Ansätze

Es gibt keine pflegespezifischen Beratungstheorien. Vorhandene Beratungskonzepte, welche der Pflege als Vorlage oder zur Orientierung dienen können, kommen aus dem Bereich der Psychologie mit den drei großen Gruppen der Tiefenpsychologie, der Verhaltenstherapie und der Humanistischen Psychologie (vgl. Koch- Straube und Bachmann 2001, S.99/ Koch- Straube 2006, S. 10). Andere Verfahren, wie z.B. systemische Konzepte oder sozialwissenschaftliche Konzepte entwickelten sich aus dem Bereich der Sozialwissenschaften oder der sozialen Arbeit (ebd). Jedes Beratungskonzept setzt unterschiedliche Schwerpunkte in Bezug auf das Menschenbild, das Verändern von Verhalten und den Zielen von Beratung (vgl. Koch- Straube und Bachmann 2001, S.100). In den psychoanalytisch orientierten Beratungsansätzen liegt das Augenmerk auf dem Individuum mit seiner Psychodynamik und seiner Entwicklungsgeschichte. Beim klientenzentrierten Beratungsansatz stehen die Erfahrungen, die Erlebenszusammenhänge und die Entwicklung einer Person mit ihren intra- und interpsychischen Beziehungen, im Mittelpunkt. Das Umfeld des Klienten findet dabei ebenfalls Beachtung. Die verhaltenstheoretische Beratung zielt darauf ab, Bedingungen zu verändern, welche die Verhaltensschwierigkeiten aufrecht erhalten oder diese Fördern. Bei der systemischen Beratung wird davon ausgegangen, dass neben innerpsychischen Faktoren und der Wahrnehmung, auch das soziale System des Klienten eine zentrale Ursache für Probleme und Störungen ist. Ohne die hier genannten Beratungskonzepte näher auszuführen, geht aus der aktuellen pflegewissenschaftlichen Literatur hervor, dass sich diese Ansätze nur teilweise umsetzen lassen (vgl. Feldhaus- Plumin 2005, S. 641). So würde beispielsweise eine Beratung mit psychoanalytischem oder tiefenpsychologischem Ansatz den zeitlichen Rahmen sprengen und den Aufgabenumfang der Pflege überschreiten (ebd).

[Bearbeiten] Die besonderen Erfordernisse der Pflege an Beratungsansätze

Anders, als in den zuvor genannten Disziplinen, ist der Anlass für pflegerische Intervention und Beratung primär die Erkrankung und das körperliche Gebrechen eines Patienten (vgl. Koch- Straube und Bachmann 2001, S.86). Der Klient ist also ein Patient, dessen Krankheit Ursache seines Problems ist, sein Problem verstärkt (vgl. Tschudin 1990, S.13) oder ein Problem hat, welches seine Erkrankung verursacht. Beratung ist in diesem Kontext sehr situations- und problemnah, stellt aber auch große Anforderungen an den Berater. „Beratung in der Pflege e.V“ schreibt, dass sich Beratung im Prozess der Pflege immer im Spannungsfeld zwischen Gesundsein und Kranksein bewegt und Menschen dabei unterstützt, ihre veränderte Lebenssituation zu bewältigen. Laut Koch- Straube (2006, S.10) ist es wenig sinnvoll, sich einem Beratungstheoretischen Ansatz zu verschreiben, sinnvoller ist ein individuell angepasster Methodenmix.

[Bearbeiten] Arten von Beratung

[Bearbeiten] Pflegeberatung im Rahmen der Pflegeversicherung

Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenfreie Beratung durch Pflegeberater der Pflegekassen. Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung unter Einbeziehung von Dritten, insbesondere Angehörigen und Lebenspartnern, und in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt. Die Pflegeberatung hat die Aufgabe,

[Bearbeiten] Die Expertenberatung

Bei der Expertenberatung handelt es sich um eine aufgabenorientierte und von dem Betreffenden nachgesuchte direktive Beratung. Der Ratsuchende hat sein Problem selbst erkannt und erwartet vom Berater / Beratungsbüro fertige Ergebnisse oder Vorschläge zur Lösung (König/ Vollmer, 2000, S.47; Fatzer 1993, S.63f, zitiert in Schneider und Poser 2005, S.394). Der Berater ist hier Pflegeexperte im fachlichen Bereich und gibt Information weiter oder klärt, mit dem Ziel der Problemlösung, auf. Dazu benötigt er auch kommunikative Kompetenzen.

[Bearbeiten] Die Prozessberatung

Bei der Prozessberatung soll der Ratsuchende bei der selbständigen Problemlösung unterstützt werden. Der Berater hat seine Kompetenzen im kommunikativen Bereich (Expertenstandard zur Sturzprophylaxe in der Pflege, S. 71). In der Pflegepraxis können während einer Beratungssituation beide Beratungsarten angewandt werden. Hat der Klient beispielsweise ein Komplexes Problem, welches teilweise durch Expertenwissen gelöst werden kann, er aber dennoch Unterstützung bei der Problemlösung braucht, finden beide Methoden nebeneinander statt. Ebenso, wenn sich während einer Expertenberatung andere Probleme zeigen, die einer Prozessberatung bedürfen. Umgekehrt kann sich aus einer Prozessberatung eine Expertenberatung ergeben.

[Bearbeiten] Voraussetzungen für eine professionelle Beratung

Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes 2004, wurde die Fähigkeit zur Beratung als Ausbildungsziel in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Altenpflege durch den Gesetzgeber festgelegt. Feldaus- Plumin (2005, S.642) konstatiert, dass Beratung als berufliche Kompetenz in der Pflege, einer expliziten und ausdifferenzierten Beschreibung ihrer Inhalte und Kriterien bedarf. In der Fort- und Weiterbildung werden verschiedene Seminare zum Erwerb von Beratungskompetenzen angeboten, einheitliche Regelungen im Bezug auf Inhalte, Dauer oder Abschlüsse gibt es nicht. Piechotta beschreibt (2006, S.215) folgende Anforderungen an einen professionellen Berater: • Sollte einen Beratungsauftrag erkennen können und diesen mit dem Klienten gemeinsam benennen • Sollte über Fachwissen bezüglich Beratungs- und Kommunikationstechniken verfügen • Sollte eine Grundhaltung haben, die von Respekt, Wertschätzung, Akzeptanz, Empathie, Offenheit und Neugier geprägt ist • Sollte aktiv zuhören können • Sollte einen hohen Grad an (Selbst)-Reflexivität haben und in der Lage zur Gegenübertragungswahrnehmung und- Analyse sein

Dazu möchte ich noch ergänzend hinzufügen, dass ein professioneller Berater in der Pflege auch über einen gewissen Fundus an pflegerischem Fachwissen im jeweiligen Tätigkeitsfeld verfügen muss. So merken Abt-Zegelin und Huneke (1999, S.12) an, dass sich die Beratungskompetenz auf die Fachkompetenz stülpen sollte. Der Berater sollte auch in der Lage sein, seinen Wissensstand zu aktualisieren, neue wissenschaftliche Erkenntnisse mit aufnehmen und diese umsetzen.

Laut Koch- Straube zeichnet sich professionelle pflegerische Beratungskompetenz darin aus, dass: • die Situation des Patienten (physisch und psychosozial) ganzheitlich wahrgenommen wird • individuelle und umfeldbezogenen Ressourcen und Entwicklungschancen erfasst und diese mit dem Patienten erörtert werden • ein gemeinsames Entwickeln von Lösungsschritten auf Grundlage von Potentialen, Wünschen, Werten und Erfahrungen stattfindet. Die Selbstbestimmung des Patienten wird dabei geachtet.

Pflegend sind dabei die Experten ihres Fachs, der Patient jedoch ist Experte seines Lebens.


[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Bücher:


Zeitschriften:

Bohlender, Carola und Kautz Bianca (2007): Qalität spürbar machen. Pflegerische Beratung als Bestandteil des Beruflichen Selbstverständnisses. In: Pflegezeitschrift, Jg. 60., H. 4, S. 219–221

[Bearbeiten] Weblinks

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