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[Bearbeiten] Sicherungskopie 22. Jan 2011

Übersicht zum Heimrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Das Heimgesetz des Bundes wird in den Bundesländern von Landesgesetzen abgelöst. Bis zum Jahresende 2010 ist das bereits in den meisten Ländern geschehen. Hier eine Übersicht über die Namen und Fundstellen der Nachfolgeregelungen. Sie kann um Bemerkungen zu Besonderheiten der einzelnen Länder ergänzt werden. Die neuen Länder-Heimgesetze boten/bieten Gelegenheit auch die Rechte der Nutzer von Wohnanlagen des Betreuten Wohnens für Senioren zu berücksichtigen.

Inhaltlich sollten die Landesgesetze zumindest nicht hinter den Rechtsschutz der versorgten Personen im "alten" Heimgesetz zurückfallen. Das betrifft u.a. die Qualifizierung und die Zahl des einzusetzenden Personals, die Absicherung des Entgelts.

[Bearbeiten] Landesbestimmungen

Folgende Länder haben zwischen 2008 und 2011 ein eigenes Heimrecht geschaffen:

[Bearbeiten] Land Baden-Württemberg

[Bearbeiten] Freistaat Bayern

[Bearbeiten] Land Berlin

Wohnteilhabegesetz (WTG) vom 3. Juni 2010 [3]

[Bearbeiten] Land Brandenburg

[Bearbeiten] Freie Hansestadt Bremen

[Bearbeiten] Freie und Hansestadt Hamburg

[Bearbeiten] Land Hessen

Es gilt das bisherige Bundesgesetz.

[Bearbeiten] Land Mecklenburg-Vorpommern

[Bearbeiten] Land Niedersachsen

Es gilt das bisherige Bundesgesetz.

[Bearbeiten] Land Nordrhein-Westfalen

[Bearbeiten] Land Rheinland-Pfalz

[Bearbeiten] Saarland


[Bearbeiten] Freistaat Sachsen

Es gilt das bisherige Bundesgesetz.

[Bearbeiten] Land Sachsen-Anhalt

Es gilt das bisherige Bundesgesetz.

[Bearbeiten] Land Schleswig-Holstein

[Bearbeiten] "Altes" Bundesgesetz

Mit dem Inkrafttreten der so genannten Föderalismusreform (Gesetz von 2006) wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im Heimrecht vom Bund auf die Bundesländer übertragen. Solange in einem Land kein neues Länder-Heimgesetz verabschiedet wurde, galt / gilt zunächst weiter das Bundes-Heimgesetz.[12]

Das ursprünglich so genannte Gesetz stammt vom 7. Aug. 1974 (zur Zeit in der Fassung vom 26. Mai 1994 - zuletzt geändert am 5. November 2001 i. d. F. des OLGVertrÄndG vom 23. Juli 2002 )

Am 1. Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (BGBl. 2009 I S. 2319) die früheren Paragrafen 5 bis 9 des (Bundes-) HeimG abgelöst.

[Bearbeiten] Hallo L, bitte hands off

Da irrt wer herum: mit einem multiplen Beleidiger, selbst wenn "die Administration" das ihm zulässt, diskutiere ich nicht.


[Bearbeiten] 2010

Klein klein ist ja wunderbar. Aber geht es etwas präziser? Von 2008 bis 2011 schließt 2008, 2009 und 2010 ein; 2011 nicht. Jetzt fehlt dort 2010.

Hier demonstriert eine Benutzerin ihre sprachliche Kompetenz. Durch Ignoranz wird es auch nicht besser.--Schwarz 19:09, 22. Jan. 2011 (CET)

[Bearbeiten] Bayern

... ist eine Region, eine Selbstbezeichnung für Einwohner eines BL. War mal …

Zur Strafe für so etwas kann einem dort ein Eisbein zum sofortigen Verzehr vorgesetzt werden.


[Bearbeiten] ohhh yeah




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