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Aus PflegeWiki
[Bearbeiten] Sicherungskopie 22. Jan 2011
Übersicht zum Heimrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Das Heimgesetz des Bundes wird in den Bundesländern von Landesgesetzen abgelöst. Bis zum Jahresende 2010 ist das bereits in den meisten Ländern geschehen. Hier eine Übersicht über die Namen und Fundstellen der Nachfolgeregelungen. Sie kann um Bemerkungen zu Besonderheiten der einzelnen Länder ergänzt werden. Die neuen Länder-Heimgesetze boten/bieten Gelegenheit auch die Rechte der Nutzer von Wohnanlagen des Betreuten Wohnens für Senioren zu berücksichtigen.
Inhaltlich sollten die Landesgesetze zumindest nicht hinter den Rechtsschutz der versorgten Personen im "alten" Heimgesetz zurückfallen. Das betrifft u.a. die Qualifizierung und die Zahl des einzusetzenden Personals, die Absicherung des Entgelts.
[Bearbeiten] Landesbestimmungen
Folgende Länder haben zwischen 2008 und 2011 ein eigenes Heimrecht geschaffen:
[Bearbeiten] Land Baden-Württemberg
- Heimgesetz für Baden-Württemberg — Landesheimgesetz vom 10. Juni 2008 (LHeimG)[1], in Kraft seit 1. Juli 2008
[Bearbeiten] Freistaat Bayern
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) [2], in Kraft seit 1. August 2008
[Bearbeiten] Land Berlin
Wohnteilhabegesetz (WTG) vom 3. Juni 2010 [3]
[Bearbeiten] Land Brandenburg
- Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) [4], in Kraft seit 1. Januar 2010
[Bearbeiten] Freie Hansestadt Bremen
- Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) [5], in Kraft seit 21. Oktober 2010
[Bearbeiten] Freie und Hansestadt Hamburg
- Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)[6], in Kraft seit 1. Januar 2010
[Bearbeiten] Land Hessen
Es gilt das bisherige Bundesgesetz.
[Bearbeiten] Land Mecklenburg-Vorpommern
- Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG)[7], in Kraft seit 29. Mai 2010
[Bearbeiten] Land Niedersachsen
Es gilt das bisherige Bundesgesetz.
[Bearbeiten] Land Nordrhein-Westfalen
- Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)[8], in Kraft seit 10. Dezember 2008
[Bearbeiten] Land Rheinland-Pfalz
- Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)[9], in Kraft seit 1. Januar 2010
[Bearbeiten] Saarland
- Landesheimgesetz Saarland (LHeimGS)[10], in Kraft seit 19. Juni 2009
[Bearbeiten] Freistaat Sachsen
Es gilt das bisherige Bundesgesetz.
[Bearbeiten] Land Sachsen-Anhalt
Es gilt das bisherige Bundesgesetz.
[Bearbeiten] Land Schleswig-Holstein
- Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG)[11], in Kraft seit 1. August 2009
[Bearbeiten] "Altes" Bundesgesetz
Mit dem Inkrafttreten der so genannten Föderalismusreform (Gesetz von 2006) wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im Heimrecht vom Bund auf die Bundesländer übertragen. Solange in einem Land kein neues Länder-Heimgesetz verabschiedet wurde, galt / gilt zunächst weiter das Bundes-Heimgesetz.[12]
Das ursprünglich so genannte Gesetz stammt vom 7. Aug. 1974 (zur Zeit in der Fassung vom 26. Mai 1994 - zuletzt geändert am 5. November 2001 i. d. F. des OLGVertrÄndG vom 23. Juli 2002 )
Am 1. Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (BGBl. 2009 I S. 2319) die früheren Paragrafen 5 bis 9 des (Bundes-) HeimG abgelöst.
- Siehe dazu den Artikel Heimgesetz
[Bearbeiten] Hallo L, bitte hands off
Da irrt wer herum: mit einem multiplen Beleidiger, selbst wenn "die Administration" das ihm zulässt, diskutiere ich nicht.
[Bearbeiten] 2010
Klein klein ist ja wunderbar. Aber geht es etwas präziser? Von 2008 bis 2011 schließt 2008, 2009 und 2010 ein; 2011 nicht. Jetzt fehlt dort 2010.
- Hier demonstriert eine Benutzerin ihre sprachliche Kompetenz. Durch Ignoranz wird es auch nicht besser.--Schwarz 19:09, 22. Jan. 2011 (CET)
[Bearbeiten] Bayern
... ist eine Region, eine Selbstbezeichnung für Einwohner eines BL. War mal …
Zur Strafe für so etwas kann einem dort ein Eisbein zum sofortigen Verzehr vorgesetzt werden.
[Bearbeiten] ohhh yeah
- Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. LV des Landes Berlin.
- Das Land Berlin heißt Berlin und nicht Land Berlin. --Schwarz 19:20, 22. Jan. 2011 (CET)
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