Behindertenhilfe
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Behindertenhilfe bezeichnet alle organisierten Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die selbst eine körperliche und/oder geistige und/oder psychische Behinderung haben bzw. behindert werden, und deren Angehörigen.
- Betreuung, Grundpflege und Behandlungspflege in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen
- Beratung der pflegenden/betreuenden Personen und der Menschen mit Behinderung (Rechtsberatung, Koordination verschiedener Maßnahmen, auch Aus-, Fort- und Weiterbildung, gesetzliche Betreuung)
- Förderung der Menschen mit Behinderung (Frühförderung, Sonderschulen, Berufsbildungsbereich, Fördermaßnahmen in pflegenden/betreuenden Einrichtungen)
- Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung (WfbM, Ergotherapie)
- Entlastung betreuender Angehöriger (Familienentlastende Dienste)
- Freizeit- und Kulturangebote (organisierte Gruppenreisen, Kulturvereine etc.)
- therapeutische Maßnahmen, z.B. Logopädie, Motopädie, Psychotherapie