BGB
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (Abkürzung BGB) regelt als zentrales Gesetzeswerk in Deutschland die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.
Nach langjährigen Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 195).
Die verschiedenen Gesetzgeber haben seitdem sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht nach Art. 123 Abs. 1, Art. 125 GG fort. Am 2. Januar 2002 erfolgte eine Neubekanntmachung durchgängig in der neuem deutschen Rechtschreibung und mit amtlichen Überschriften der einzelnen Paragraphen.
Aufbau
Das BGB gliedert sich in
- ein (erster) Allgemeiner Teil enthält wesentliche Grundregeln zu Personen, Sachen, Tiere und über Rechtsgeschäfte, auch ein Abschnitt über die Bedeutung von Fristen und Terminen, Anspruchsverjährung.
- Recht der Schuldverhältnisse (Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge)
- Sachenrecht – für das Eigentum und Besitz
- Familienrecht und
- Erbrecht
Weblinks
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