Arzneimittel

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Arzneimittel oder Pharmaka (Sing. das Pharmakon) sind laut Arzneimittelgesetz (AMG, s.u.) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen / tierischen Körper bestimmt sind, um:



Stoffbegriff

Stoffe sind im Sinne des Gesetzes:


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arzneimittel

Der Begriff Arzneimittel (AM) schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Diagnostika, wie Kontrastmittel oder Blutpräparate beispielsweise sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym (gleichbedeutend) mit Medikament verwendet.

Unterteilt werden Arzneimittel auch nach ihrem Abgabestatus:

- Freiverkäufliche (rezeptfreie) Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung erworben werden.
- Rezeptpflichtige AM dürfen nur auf ärztliches Rezept hin von der Apotheke abgegeben werden.
- Betäubungsmittelrezeptpflichtige AM erfordern eine Btm-Verodnung des Arztes auf einem gesonderten Formular.

Apothekenpflichtige Arzneimittel müssen von der Apotheke vorgehalten werden.

[Bearbeiten] Arten von Arzneimitteln

[Bearbeiten] neu seit Februar 2006

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen.


[Bearbeiten] siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

(nicht mehr im Handel, aber immer noch recht gut, 2010)

[Bearbeiten] Weblinks






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