Arbeitsunfähigkeit

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Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht.

Arbeitsunfähigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, wenn sie auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.

Arbeitnehmer in Deutschland haben nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gegenüber ihren Arbeitgeber Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Das gilt allerdings noch nicht während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit innnerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgrund derselben Krankheit ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen begrenzt.

Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage muss sie durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachgewiesen werden, das dem Arbeitegber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen muss, der auf den dritten Krankheitstag folgt. Bei kürzer Arbeitsunfähigkeit muss kein Attest vorgelegt werden, es denn, der Arbeitgeber verlangt dies.

Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung krankenversichert sind (also keine geringfügig Beschäftigten), haben Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, soweit sie keine Entgeltfortzahlung (mehr) erhalten. Das Krankengeld wird längstens bis zum Ende der 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall, so tritt an die Stelle des Krankengeldes das Verletztengeld der Unfallversicherung.


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