Arbeitsbelastung

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Pflegende sind unterschiedlichsten Belastungen am Arbeitsplatz, sprich bei der Pflege, ausgesetzt. Neben Gesundheitsschäden und psychischem Stress können dies aber auch soziale Folgen (Konflikte im Team oder mit den gepflegten Personen) oder organisatorisch vermeidbare Fehlerquellen sein. All dies und jedes für sich kann der Liter Wasser sein, der das Langmuts-Faß einer Pflegeperson zum Überlauf bringt. Es wäre bei den verbreiteten Belastungen und der hohen Duldungsbereitschaft von Pflegenden verkehrt, nur von Tropfen zu schreiben. Unzufriedenheit und Ärger, die in Burnout-Symptomen enden, Flucht-Kündigungen oder ein viel zu hohes Maß an Krankmeldungen (Fehlzeiten) können Indizien für Überlastung sein. Sie werden oft mit als Gründe für Pflegenotstand in Verbindung gebracht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Arten der Arbeitsbelastung

In der Arbeitsmedizin der letzten 50 Jahre wurden unterschiedlichste Faktoren der Belastung untersucht und zum Teil als direkte Krankmacher identifiziert. Ähnlich wie Risikofaktoren in der allgemeinen Lebensführung wären die meisten „Krankmacher“ oder „Belastungsfaktoren“ wenn nicht ganz zu vermeiden so doch durch gezielte Prävention vermeidbar. Die hier aufgezählten vier Seiten haben viele Wechselwirkungen unter einander. Die Zuordnung kann je nach Schwerpunkt des Forschungsgebiets unterschiedlich vorgenommen werden. Im Resultat laufen sie aber alle darauf hinaus, dass die einzelne Pflegende oft noch bei sich selbst nach der Ursache für Unzufriedenheit oder Pflegefehler sucht, wo ihre/seine Vorgesetzten aus ihrer „Fürsorgepflicht“ als Arbeitgeber längst Präventionsmaßnahmen hätten einsetzen müssen. Z. B. korrekte Personalbemessung in den Pflegesatzverhandlungen durchsetzen, wiederkehrende Belehrung zum Arbeitsschutz wirksam durchführen und die erforderlichen Hilfsmittel in genügender Zahl anschaffen.

[Bearbeiten] Ausstattung und Strukturen der Einrichtungen

[Bearbeiten] Mängel in der Personalführung

[Bearbeiten] Interpersonelle Fehlerquellen

(hierzu gehören fehlende Besprechungszeiten, ungerechte Bezahlungssysteme, Schicht- und andere Arbeitszeiten)

[Bearbeiten] Von den Krankheiten der gepfl. Personen ausgehende Belastungen

[Bearbeiten] Präventionsmöglichkeiten




[Bearbeiten] Arbeitsschutzgesetz u. a. Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert zum 1. Januar 2005, will im Kern die Gesundheit aller Beschäftigten (auch im Öffentlichen Dienst) durch Maßnahmen des Arbeitschutzes sichern und verbessern (§ 1). Die wesentliche Neuerung war die Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung(§ 5): Eine Gefährdung als juristischer und technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person, räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z.B. zu einer Verletzung oder zum Tod. Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.

Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen ist weit gefasst. Neben Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen (Ergonomie) sowie den physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die ArbeitnehmerInnen besteht auch Ermittlungsbedarf bei Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Darunter fällt nach höchstrichterlicher Beurteilung (Bundesarbeitsgericht - BAG) auch die Ermittlung psychischer Belastungen.

Die Delegation der Aufgaben an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt dem Arbeitgeber nicht die Verantwortung für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit ab.

Die Pflegenden haben ihrerseits die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden (§ 15). Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden (§ 16).

[Bearbeiten] Unfall-Verhütungs-Vorschriften werden missachtet

Hier zunächst nur eine Aufzählung häufiger Mängel: alleiniges Lagern und Mobilisieren ohne Hilfsmittel, keine Hautpflege im Zusammenhang mit Hygiene. Händewaschung, fehlende Gegenkontrolle beim Medikaentenrichten, unhygienisches Wechseln von Verbänden, Essenreichen in beschmutzter Schutzkleidung, unsicheres Fixieren (obwohl rechtlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht), zu langer Zeitraum zwischen einem Klingelruf und der Reaktion der Pflegenden provoziert Stürze.

[Bearbeiten] Medizinprodukte - DIN 2001

In der DIN 2001 wird für Medizinprodukte der Umgang mt Gefährdung im Abschnitt 2.3 - potentielle Schadensquelle angesprochen.

[Bearbeiten] Arbeitsschutz Online-Selbstbewertung

Seit Oktober 2010 gibt es die Online-Selbstbewertung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, um ihren Stand in Sachen Arbeitsschutz im Vergleich mit dem Branchendurchschnitt zu testen und dann zu verbessern.

Die Online-Selbstbewertung besteht aus einem Fragebogen und einer Toolbox. Durch das Ausfüllen des Fragebogens erfasst man den Stand des Arbeitsschutzniveaus in Bezug auf Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen. Zum Ausfüllen benötigt man ca. 50 Minuten. Dazu sollte man das Verbandbuch, Strukturdaten wie den Krankenstand und die Beschäftigtenzahlen schon bereithalten.

Die Toolbox unterstützt die Pflegeeinrichtung bei der Umsetzung durch Praxisbeispiele, Arbeitshilfen, Broschüren und Seminarangebote.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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