Angehörige

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Der Begriff Angehörige umfasst neben den Verwandten und den Verschwägerten auch Freunde und Bekannte. Damit werden zum Beispiel Familienmitglieder, Nachbarn oder Vereinsmitglieder früher besuchter Organisationen in einer Gruppenbezeichnung zusammengefasst. Beispiel: ... "die Angehörigen von Frau Müller besuchen sie am Sonntag ..."

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeine Bedeutung von Angehörigen für die Kranken- und Altenpflege

Angehörige geben dem Patienten die von ihm benötigte Sicherheit, wenn er in eine Versorgungseinrichtung aufgenommen wird ("da ist einer, der aufpasst, während ich mich hier fast vollständig ausgeliefert fühle") und ermöglichen ihm eine indirekte, aber weitere Teilnahme am sozialen Leben. Damit bestärken Angehörige Persönlichkeit und Identität des Patienten. Dies kann von keinen anderen Personen erreicht werden. Bei der Betrachtung des Lebenslaufes (Biographie) / Sozialanamnese) gibt es Angehörige, die eng zur Identität der gepflegten Person gehören. So kann durchaus ein lang gewachsenes Vertrauensverhältnis mit einer Person bestehen, ohne dass gleichzeitig eine Verwandtschaft vorliegt.

Einige hochaltrige Personen, die im Pflegeheim versorgt werden, haben oft keine Verwandten (mehr), die sich um sie kümmern könnten. Angehörige, die selbst in einem weit fortgeschrittenen Lebensalter sind, können Pflege oft nicht leisten. Diese Problematik ist auch einer der Gründe für die Verlegung von Pflegebedürftigen in ein Heim. Auch wenn die Bereitschaft von Angehörigen zur Kooperation nach der Heimaufnahme hoch ist, kann allein die Entfernung zwischen Wohnort - Pflegeheim Besuche enorm erschweren, da Angehörige oft selbst aufgrund eigener Krankheit und hohem Alter nicht in der Lage sind, regelmäßig solche Wege zu bewältigen.

Der Begriff "Angehörige" hat keine rechtlichen Konsequenzen im Sinne des Erbschaftsrechts oder der rechtlichen Betreuung. Er ist eine soziale Zuordnung wie der Begriff Soziales Netz. Noch nicht einmal alle leiblich verwandten Angehörige des Patienten sind berechtigt, über ihn Auskünfte zu erhalten. Auch hier sind die geltenden Bestimmungen der Schweigepflicht einzuhalten.

[Bearbeiten] Die Bedeutung von Angehörigen für die Patienten in der Intensivpflege

Nationale und internationalen Studien kommen alle zu einem Ergebnis: Angehörige können für den Patienten auf der Intensivstation überlebenswichtig sein.

Es gibt keine belegbare Begründung für einschränkende Besuchsregelungen:

Aber es gibt eine Vielzahl von Forschungsergebnissen, die positive Auswirkungen der Anwesenheit von Angehörigen belegen:

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Angehörige für den Patienten die einzige Möglichkeit ist, seine Identifikation und damit seine Persönlichkeit zu wahren, die er unabdingbar für den Genesungsprozess benötigt. Der Zugang von Angehörigen zu Intensivpatienten sollte daher stets ermöglicht werden.

Die tägliche Praxis sieht jedoch anders aus: Der größte Teil der Intensivstationen schränkt den Zugang für Angehörige massiv ein. Eine Evidenzbasierung des Handelns findet demnach wissentlich nicht statt. Viele Pflegende halten sich nicht (immer) an die offiziellen Besuchsregelungen, sondern weichen individuell davon ab. Damit handeln sie im Sinne des Patienten, aber es führt oft auch zu Verwirrung und Verärgerung bei vielen Beteiligten.

Daher empfehlen die Autoren der verschiedenen Studien, individuelle Besuchsregelungen mit den jeweiligen Angehörigen/Patienten auszuhandeln. Dies gibt Orientierung für alle Beteiligten, während den Patientenbedürfnissen unter dem Gesichtspunkt eines familienorientertes Pflegeverständnisses Rechnung getragen wird.

Das Aushandeln von individuellen Besuchsregeln sollten die Pflegenden erlernen und trainieren. Es wird empfohlen, insbesondere die reflexive und kommunikative Kompetenz der Pflegenden innerhalb eines familienorientierten Pflegeverständnisses zu fördern.

Für die tägliche Praxis kann es hilfreich sein, (Bezugs-)Angehörige von Besuchern zu unterscheiden. Eine regelhafte Übergabe von Informationen zu Angehörigen kann das Bewusstsein dieses Aspekts unterstützen. Den Wartebereich für Angehörige direkt und zentral auf die Intensivstation zu platzieren, hat in einem Krankenhaus in NRW zu einer deutlichen Entlastung des Pflegeteams geführt, ohne dass Datenschutz oder Intimsphäre beeinträchtigt wurden.

Um Intensivstationen zu unterstützen, die durch ungehinderten Zugang Angehörige in ihrer Bedeutung ernst nehmen, verleiht die Stiftung Pflege e.V. das Zertifikat "Angehörige jederzeit willkommen" – ein erster Schritt zur angehörigenfreundlichen Intensivstation. Das Zertifikat gibt unter anderem bei einem planbaren Krankenhausaufenthalt die Möglichkeit für den Patienten, eine Auswahl unter diesem Aspekt zu treffen. Intensivstationen mit Zertifikat, Informationen und Antragsunterlagen unter www.stiftung-pflege.info [1]


[Bearbeiten] Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind einzelne Personen aus dem Kreis der Angehörigen, die (einen nicht näher definierten Anteil der) Betreuung und Pflege bei einer ihnen bekannten Person kostenlos durchführen.

[Bearbeiten] Vertrauensperson

Bei der Untersuchung des "Sozialen Netzes" einer Person in den Sozialwissenschaften wurde immer wieder die hohe Bedeutung der "vertrauten Person" (egnl: significant other) belegt und herausgestellt. Diese Vertrauensperson muß nicht mit dem Ehepartner identisch sein. Bei Frauen handelt es sich vielmehr sehr oft um eine Tochter oder Freundin. Bei verheirateten Männern dagegen meist um die Ehefrau. Dieses Wissen ist dann relevant, wenn es zum Tod des Ehepartners kommt und die Stellung dieser Vertrauensperson nicht einfach durch eine andere Person aus dem Kreis der Angehörigen ersetzt werden kann. Die Vertrauensperson ist nicht zwangsläufig die Hauptpflegeperson.

[Bearbeiten] Umgang mit Angehörigen planen

Zu einer vollständigen Pflegeplanung gehört die systematische Einbeziehung vorhandener Angehörigen unter folgenden Aspekten:

Der Begriff Angehörigenarbeit ist in diesem Zusammenhang verbreitet, vermittelt aber nur ungenügend die beschriebene Aufgabenbreite.

[Bearbeiten] i c e - Benachrichtigung in Notfällen

Die Abkürzung "ice" oder "ICE" steht bei Handys (Mobiltelefonen) für den englischen Begriff der "Benachrichtigung in Notfällen" (in case of emergency). Es gibt eine Empfehlung, unter dieser Abkürzung in seinem Handy-Kontaktverzeichnis die Person und deren Anschluss zu speichern, die bei einem Notfall als erstes benachrichtigt werden soll.

[Bearbeiten] Siehe auch

Ehrenamtliches Engagement
Grüne Dame
Besuchsdienst
Freundschaft
Selbsthilfegruppe
Nähe - Nähe auf Distanz
Soziales Netz einer Person
Totale Institution (nach Erving Goffman)
Verwitwung

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks


Wikipedia-logo.png vgl. Wikipedia: "Soziale Isolation"


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