Altenhilfe

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Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. (§ 71 SGB XII) Altenhilfe ist eine kommunale Aufgabe und ein Teilgebiet der Sozialplanung, sie dient der Daseinsvorsorge für die Einwohnerschaft.

In der BRD verwendete Definitionen für die verschiedenen Einrichtungen siehe bei Deutscher Verein (Deutscher Verein für Öffentliche und private Fürsorge)

In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten etwa 400.000 professionelle Altenpflegekräfte in 23.000 stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Aber daneben gibt viele andere Formen der Altenhilfe.


[Bearbeiten] Maßnahmen

Als Maßnahmen kommen in Betracht:

[Bearbeiten] Zuständigkeit

Altenhilfe liegt in der Zuständigkeit des Trägers der örtlichen Sozialhilfe.


Siehe auch:

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