Altenheim
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Altenheime werden rechtlich nur als mittlerer Teil dessen definiert, was sie im allgemein üblichen Sprachgebrauch sind: dreistufige Einrichtungen mit Altenwohnheim - WH, Altenheim - AH, Altenpflegeheim - PH
Fachausdruck für Angebote aus dieser Palette ist auch der Begriff die „Stationäre Altenhilfe“.
In der Umgangssprache wird damit (das „Altersheim“) entgegen der rechtlichen Definition meistens nur das Pflegeheim gemeint.
Der Träger (Besitzer oder auch nur Betreiber der angemieteten Räume) kann staatlich, gewerblich/privat oder ein Wohlfahrtsverband (gemeinnützig) sein.
Das Altenheim ist darauf ausgerichtet, alten Menschen, die keinen Haushalt führen ( … wollen; … können), Wohnraum, Verpflegung und Betreuung zu gewähren. Für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen werden die erforderlichen hauswirtschaftlichen (und pflegerischen) Hilfen möglichst in dem jeweiligen Wohnraum oder in der Pflegeabteilung des Altenheims gewährt. Unterschiedliche Verträge darüber in den Heimen!
Eine Verpflichtung auch die anderen Heimformen anzubieten, gibt es für keinen Träger oder Betreiber.
Diese Einrichtungen könnten in Zukunft ein Zentrum für Prävention, Rehabilitation, Pflege und Versorgung darstellen mit Einbettzimmern und einer gemeinsamen Eingangstür mit "Haustürfunktion". Der Markt bewegt sich zwar zur Zeit mehr in Richtung Betreutes Wohnen, jedoch könnte sich das noch ändern, wenn die Pflegeheimkosten für einen größeren Teil der jetzigen InteressentInnen am PH nicht finanzierbar wären.
Der Bedarf an reinen Altenheimplätzen ist aufgrund der ausgebauten ambulanten Hilfsdienste stark rückläufig.
- Zahlen aus einer neueren Infratest-Repräsentativerhebung Ende 1995: 660.000 ältere Menschen leben in Heimen.
- Nach anderen Studien genauer aufgeteilt: In der BRD ca. 1 800 reine Altenheime. Dort und in den ca. 3 000 gemischten Altenpflegeheime insgesamt etwa 220 000 Heimplätze (ca. 40% aller Heimplätze; 1994, vgl. Zahlen bei Pflegeheimen! ).
55.000 stationäre Pflegeplätze, 1.800 Kurzzeitpflegeplätze sowie 2.000 Tagespflegeplätze in Baden-Württemberg (1998).
Definition beim Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge (DV) zum Nachlesen ...
Gesetzliche Grundlage, die zu beachten ist: das Heimgesetz, zur Zeit i.d. F. i. d. F. des OLGVertrÄndG vom 23.7.2002.