Pflegekammer
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Eine Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche hoheitliche Aufgaben erfüllt. Die Kammer wird durch ein Parlamentsgesetz errichtet. Ihre Innenverfassung regelt die Kammer jedoch autonom in einer Satzung. Das satzungsgebende Organ ist durch eine Urwahl der Kammermitglieder legitimiert. In der Satzung werden die Organe der Körperschaft, deren Zusammensetzung und Kompetenzen festgelegt. Die Kammer unterliegt der Rechtsaufsicht einer Aufsichtsbehörde. Die Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Pflichtmitglieder in der Kammer.
Pflegerische Berufsgruppen verfügen in der BRD derzeit über keine eigenen Kammern. Die Errichtung von Pflegekammern wird von manchen pflegerischen Verbänden schon lange gefordert. Andere Verbände lehnen Pflegekammern ab.
Kammern existieren z. B. bundesweit für Industrie- und Handwerksunternehmen, für Ärzte, im kleinen Bundesland Bremen und im Saarland auch für Beschäftigte aller Berufe.
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Aufgaben einer Pflegekammer
Aufgaben einer Pflegekammer sind unter anderem:
- die langfristige Verbesserung der Pflegesituation aller Bürger
- Registrierung der Berufsangehörigen
- Schaffung einer Berufsordnung
- Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
- Benennung von Sachverständigen
- Tätigkeit als Schiedsstelle
- Förderung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
- Erhebung und Auswertung pflegerelevanter Daten
- Kooperation mit allen Beteiligten der gesundheitlichen Versorgung
- Beratung von gesetzgebenden Organen
- Weiterentwicklung des Berufsbildes
Pflegekammern in Europa
In Europa gibt es eine Vielzahl an Vorbildern für die berufliche Selbstverwaltung der Pflege. Die ältesten Kammern gehen dabei bereits auf das Jahr 1918 zurück (Großbritannien), aber auch in den letzten zehn Jahren sind Kammern neu entstanden (Portugal 1998; Slowakei 2002). Eine Übersicht über Pflegekammern in Europa mit Links zu den jeweiligen Organen findet sich unter
Diskussion
Einige der genannten Aufgaben könnten auch von Berufsverbänden wie dem DBfK oder VerDi übernommen werden. Anderes wird von Zweckbündnissen wie dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege erfolgreich bearbeitet. Die Arbeit von Kammern bedeutet auch Einschränkungen. Ist es, nach den Auseinandersetzungen seit Mitte der neunziger überhaupt vorstellbar, dass sie die überwiegende Mehrheit der Organisationen der Pflegenden unter einem Dach zusammenfindet? Die Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer ist eine Hürde auf dem Weg zur Berufsausübung. Ist das gewollt? Rechtsanwälte, Ärzte und Wirtschaft sind nicht immer glücklich mit ihren Kammern sondern bekämpfen diese sogar. bffk e.V. Eine Organisation die aus Zwangsmitgliedern besteht hat keinerlei demokratische Legitimation oder gar Auftrag durch die Betroffenen. Kammern sind ursprünglich von staatlicher Seite eingesetzt worden um sich die Meinung von Interessengruppen gefügig zu machen. Zudem sind sie in erster Linie für Freiberufler und Selbstständige sinnvoll. Für abhängig Angestellte - was nahezu alle Pflegenden sind - haben Kammern überhaupt keine Funktion. Der Rückhalt in den bestehenden Kammern ist katastrophal. Die Ärztekammern haben Wahlbeteiligungen teilweise unter 25 %, die Wirtschaftskammern zwischen 5 und 10%. Sie entbehren damit jeder demokratischen Grundlage.
Die Betroffenen können sich nicht gegen die Kammern wehren. Durch die Zwangsmitgliedschaft müssen die Betroffenen auch für die Aussagen gerade stehen die sie ablehnen. Aus einer Partei, Religionsgemeinschaft, Gewerkschaft, Verein kann der Betroffene austreten. In einer Kammer hat er dieses Grundrecht auf negative Versammlungsfreiheit nicht. Er muss sogar die Kammern mit seinen Zwangsbeiträgen - im Prinzip eine Berufssteuer - finanzieren.
Aber auch: Für die nächsten 20 Jahre zeichnet sich ab, dass Pflegende beispielsweise in dünn besiedelten Gegenden in der ambulanten Arbeit Aufgaben übernehmen werden, die heute ÄrztInnen vorbehalten sind. Sind die vorhandenen Pflege-Organisationen in der Lage solche Entwicklungen zu gestalten?
Für die Diskussion wäre es wertvoll in andere Länder zu blicken. In GB und den USA gibt es langjährige Erfahrungen mit Kammer-ähnlichen Organisationen die Registrierungen vornehmen, Standards entwickeln und Schiedsstellen sind.
Die Pflege ist durch ihre vielen Organisationen und Interessengruppen viel zu zerstritten. Ärzte haben keinerlei Interesse daran, dass sich Pflege organisiert, braucht man sie doch für alle Eventualitäten. Leider ist die Gesetzeslage noch so, dass der Arzt die Gesamtverantwortung für den Betreuungsprozess hat. Daraus leiten Ärzte eine generelle Unterstellung des Pflegedienstes ab. Das führt soweit, dass man in vielen Kliniken die Pflegedienstleitungen direkt dem Ärztlichen Direktor unterstellt und sie so aus dem Management entfernt: Endlich ist man unter sich und kann weiterhin seinen Standesdünkel und das Elitedenken pflegen. Daher wäre eine Pflegekammer eben doch ein Schritt nach vorn. Natürlich braucht man dazu die rechtlichen Voraussetzungen - und die verhindern die Lobbyisten.Deutschland ist zu antiquiert für eine Wende in der Pflege.Darum: "Schwestern und Brüder" aller Länder vereinigt euch, auch wenn die Pflegekammer nur ein erster Anfang sein sollte!
Forderung des DPR: Pflegekammern in allen Bundesländern
Berlin (18. Februar 2010) - Der Deutsche Pflegerat e.V., (DPR), begrüßt die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in verschiedenen Bundesländern, zuletzt die Initiative der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Wir fordern umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Dies bestätigten einstimmig die im DPR vertretenen Pflegeberufsorganisationen und unterstützen damit die Aktivitäten der Landespflegeräte. Mehr dazu, klick hier:[1]
Siehe auch
- Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen e.V.
- Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in der Bundesrepublik Deutschland
- Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Bayern e.V.
- Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Hamburg e.V.
- (( Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e.V.))
- Stellungsnahme des bffk e.V. zur Einrichtung einer Pflegezwangskammer [2]
- EU-Beschwerde gegen den Kammerzwang [3]
- Diskussion um künftige Pflegeausbildungen
