Krankenpflegegesetz

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Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz, KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Es ersetzte das bis dahin gültige Krankenpflegegesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I. S. 893).

Das KrPflG regelt, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen

erteilt wird, und es regelt die Ausbildung zu diesen Berufen. Außerdem ist die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen) normiert.

Gleichzeitig mit dem neuen KrPflG trat auch die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 10. November 2003, KrPflAPrV (BGBl. I S. 2263) in Kraft.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wesentliche Inhalte des Gesetzes


[Bearbeiten] Bücher

[Bearbeiten] Siehe auch:


[Bearbeiten] in Österreich

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in d. F. vom 16. 02. 2004 in Kraft (vgl BGBl I 6/2004, GuKG-Novelle 2003) Als html-Datei


[Bearbeiten] Weblinks

Vergleiche hierzu auch das im Aufbau bereits angeglichene Bundes-Altenpflegegesetz.Vorlage:Deutschlandlastig

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